Zuschlag 1196253: TCM 100
Publiziert am: 7. Mai 2021
SBB AG Einkauf Infrastruktur
Freihändige Vergabe gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB FTGS – TCM100:
Mit dem Bau der S-Bahnlinie Zürich Museumsstrasse - Zürich Stettbach (Inbetriebnahme 1990) wurde das stosslose Gleisfreimeldesystem FTGS aufgrund der spezifischen sehr hohen Anforderungen an diese S-Bahnlinie eingebaut. Das bestehende stossarme Gleisfreimeldesystem vom Typ FTGS muss in den Bahnhöfen ZMUS, ZSTH, STET eins zu eins ersetzt werden, da das System das Ende der zuverlässigen Lebensdauer erreicht hat.
Einzig das TCM 100 System lässt sich ohne aufwändige Umprojektierung in die bestehende Stellwerkanlage integrieren. Würde das FTGS durch ein anderes Produkt oder ein Produkt eines anderen Herstellers ersetzt, müsste die Stellwerksprojektierung entsprechend angepasst werden, was zu geänderten Gleisnutzlängen und Zugfolgezeiten führen würde. Ein anderes Produkt würde ein Parallelaufbau der GFM Einrichtungen erfordern und damit eine parallele Verkabelung erfordern. Alternativen zum gewählten Produkt würden unverhältnismässig hohe Kosten (Umbauten, Kabelanlagen, Systemanpassungen und Schnittstellen) aufwerfen.
AZS350 – ACM200
Um die Aussenanlage weiter nutzen zu können, wurde ein mit der Aussenanlage kompatibles System gesucht. Das System ACM200 erfüllt diese Bedingung als Einziges und gewährleistet damit den Investitionsschutz. Wird eine Alternative zum ACM200 eingesetzt, dann muss die Verkabelung zu hohen Kosten parallel aufgebaut werden. Die wirtschaftlichste Lösung ist der 1:1 Ersatz der AZS350 Achszähler durch ACM200 Achszähler des gleichen Herstellers.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
06.05.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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