Ausschreibung 1195495: Lackierung Flirt Türen Pipeline 5336

Publiziert am: 4. Mai 2021

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr

Die Stadler Flirt sind für den Regional- und S-Bahn-Verkehr konstruierte und hergestellte elektrische Niederflurtriebzüge. Damit die
Fahrzeuge auch äusserlich ein einwandfreies Erscheinungsbild haben, sollen die Türen neu aufgearbeitet, saniert und lackiert
werden. Durch die Lacksanierung gewährleistet der Anbieter eine Lebensdauer von mindestens 16 Jahren. Die Abarbeitung
dieses Auftrages erfolgt in einer Serienfertigung, der Austausch der Türflügel erfolgt in kompletten Fahrzeugsätzen.
Geplant ist die Bearbeitung von 52 Fahrzeugen, dies entspricht 1648 Türblättern.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34630000: Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Gruppen:
  • RW: Eisenbahn/Schienen
Untergruppen:
  • RW-RW: Eisenbahn/Schienen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. Mai 2021 Publikationsdatum
4. Mai 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

BEZUG DER UNTERLAGEN:
Die Anbieter müssen sich
zusätzlich zwingend in www.simap.ch registrieren, um die Unterlagen, bis an der unter Ziffer 3.12 genannten Frist, runterzuladen.
FORM UND MASSGEBLICHE VERSION: Die Ausschreibungsunterlagen werden in elektronischer Form im SIMAP-Online
(www.simap.ch) zur Verfügung gestellt.

ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE:
Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen
Beilagen sind mit dem Vermerk: Ziffer 2.2 "Lackierung Flirt Türen" und „NICHT ÖFFNEN“ in einfacher Ausfertigung (Papierform
und auf einem Datenträger) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die
Papierversion (hard copy).

PRÄSENTATION DES ANGEBOTES:
Die SBB behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Eignung / der Bewertung
der Angebote zu einer Präsentationeinzuladen.
MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN: Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu
veränderten Aufwendungen der SBB und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB,
Personal, Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur
Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. dieser aufgerechnet.

14. Juni 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
12. Mai 2021 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung können bis zu vorgenanntem Datum online auf www.simap.ch im Forum unter dem
Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ findet sich eine Online-Anleitung,
wie im Forum Fragen gestellt werden können. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund
der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern voraussichtlich bis zum 21.05.2021 im
Forum zur Verfügung gestellt und können dort im „Holprinzip“ eingesehen werden.
Bei der Formulierung einer Frage ist zu beachten, dass alle registrierten Bewerber für diese Ausschreibung die gestellten Fragen
und Antworten anonymisiert einsehen können

14. Juni 2021 Abgabetermin 00:00

Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.
Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.

18. Juni 2021 Offertöffnung

Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.
Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.

1. September 2021 Geplanter Projektstart
30. April 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% 1 QUALITÄT
70% 1.1 Erfüllung der Anforderungen der SBB gemäss Anforderungskatalog
30% 1.2 Abgabe eines Logistik- und Gebindekonzept
50% 2 WIRTSCHAFTLICHKEIT
100% 2.2 Beschaffungspreis (Hauptangebot, Optionen und Einmal- Logistikkosten)

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG

1.1) FACHKOMPETENZ
Der Anbieter belegt mit 2 Referenzprojekten, dass er bei anderen Endkunden (mit direkten Vertragsbeziehungen) bereits
erfolgreich Projekte umgesetzt hat.

1.2) TERMINEINHALTUNG
Zweckmässiges Vorgehen und Gewährleistung hinsichtlich der Termineinhaltung.

2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

2.1) QUALITÄTSMANAGEMENT
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.

2.2) UMWELTMANAGEMENTSYSTEM
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen im Umgang mit der betrieblichen Umweltpolitik, Umweltziele und festgelegte
Umweltprogramm.

2.3) FERTIGUNGSKAPAZITÄT
Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.

2.4) PERSONELLE RESSOURCEN
Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.

2.5) ORGANISATION
Organisationsstruktur des Unternehmens

2.6) LOGISTIK
Ausreichende Lagerhaltungskapazitäten, insbesondere Platzverhältnis-se, stehen zur Verfügung.

2.7) LAGERHALTUNG
Ausreichende Lagerhaltungskapazitäten, insbesondere Platzverhältnisse, stehen zur Verfügung.

2.8) REPARATURARBEITEN SOWIE DEMONTAGE- UND MONTAGEARBEITEN
Befähigung

3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

3.1) Bonität / Handelsregisterauszug
3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4) Erfolgsrechnung
3.5) Bankerklärung / Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank
3.6) Versicherung / Betriebshaftplicht

Geforderte Nachweise:

NACHWEIS ZU KRITERIUM 1.1
2 Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität (Technik, Dauer und Termineinhaltung
etc.) vergleichbar sind. Die Projekte müssen in der Schweiz oder EU-Länder im Bereich des Öffentlichen Verkehrs oder in der
Schienenfahrzeugindustrie erbracht und erfolgreich abgeschlossen sein. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung
der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.

NACHWEIS ZU KRITERIUM 1.2
Bestätigung der personellen Verfügbarkeit und oder Fertigungskapazität (Bestätigung der Fertigungszeit unter Berücksichtigung
der Betriebsferien).

NACHWEIS ZU KRITERIUM 2.1
(*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001 oder gleichwertig) oder Beschreibung
der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und
Projektentwicklungen des Unternehmens.
(*) Bei fehlenden Qualitätszertifikaten kann ein Prozessaudit zur Eignungsprüfung durchgeführt werden. Dies gilt für den Anbieter
sowie allfällige Sublieferanten.

NACHWEIS ZU KRITERIUM 2.2
(*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Umweltmanagementsystem (Zertifikat ISO 14001) oder gleichwertig) oder
Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und
Projektentwicklungen des Unternehmens. (*) Bei fehlenden Zertifikaten kann ein Prozessaudit zur Eignungsprüfung durchgeführt
werden. Dies gilt für den Anbieter sowie allfällige Sublieferanten.

NACHWEIS ZU KRITERIUM 2.3
Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen
angeschlossen sind oder nicht, zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.

NACHWEIS ZU KRITERIUM 2.4
Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die
Erbringung des zu vergebenden Auftrages.

NACHWEIS ZU KRITERIUM 2.5
- *) Unternehmensstruktur
- *) Aktuelles Organigramm
- *) Aufbau und Organisation des Anbieters
- *) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa

NACHWEIS ZU KRITERIUM 2.6
Bestätigung, dass für die gestellten Anforderungen genügende Platzverhältnisse zur Verfügung stehen.

NACHWEIS ZU KRITERIUM 2.7
Bestätigung, dass für die gestellten Anforderungen genügende Platzverhältnisse zur Verfügung stehen.

NACHWEIS ZU KRITERIUM 2.8
- Bestätigung, dass Reparaturen oder Änderungen an Teilen gemäss Lastenheft Teil 4A der Ausschreibungsunterlagen
fachgerecht ausgeführt werden können.
- Bestätigung, dass Demontage- und Montagearbeiten ausgeführt werden können.

NACHWEIS ZU KRITERIUM 3.1
(*) Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.

NACHWEIS ZU KRITERIUM 3.2
Erklärung bezüglich eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten
Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).

NACHWEIS ZU KRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des
Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.

NACHWEIS ZU KRITERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang
(Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie
Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle des anbietenden Unternehmens (nicht
Mutterhaus).

NACHWEIS ZU KRITERIUM 3.5
Bankerklärung welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gemäss
Publikation Ziffer 3.2 sowie gemäss Vertragsentwurf gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite gewährt
werden.

NACHWEIS ZU KRITERIUM 3.6
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Höhe 20 Mio CHF für Sach- und Personalschäden)

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

AGB SBB für die Beschaffung von Rollmaterialkomponenten (AGB-RKomp) MASSGEBLICHE AGB UND
VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 11 Abs. 2 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und
rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die
Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die
Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend
Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die
Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.

Sonstige Angaben:

ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG: Angebote werden in CHF, EUR und USD zugelassen. Angebote in anderer Fremdwährung
(zum Beispiel. GBP usw.) bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der SBB. Für Produkte und Dienstleistungen, deren
Wertschöpfung ganz oder teilweiseausserhalb der Schweiz stattfindet, kann die Anbieterin die Währung wählen. Für die
Bereinigung und Bewertung der Angebote in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in die Vergleichswährung (CHF) im
Zeitpunkt der Offerteingabe (Stichtag gemäss Ziffer 1.4 der Publikation) zum Devisenkurs der Schweizerischen
Nationalbank(SNB) am entsprechenden Stichtag.

ANMELDUNG OFFERTABGABE: Die Anbieter sind gebeten, bis 2 Wochen vor dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum, eine
allfällige Offertabgabe und deren Amtssprache bei der unter Ziffer 1.1 erwähnten Kontaktperson anzumelden.

VORBEHALTE: Bereinigungen bleiben vorbehalten und werden in der Verfahrenssprache gemäss Ziffer 3.10 durchgeführt. Es
werden keine Abgebotsrunden durchgeführt. Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des
Projektes, die Kreditgenehmigung und die zustimmung der zuständigen Organe der SBB.

ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF: Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf
abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle
Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 503 47 73
E-Mail-Adresse:  
evelyn.frenzel@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1195495 Lackierung Flirt Türen Pipeline 5336