Publikationen - Software One AG
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Zuschlag: Zentrale Informatik
Microsoft Softwareprodukte
17. August 2023: Ein Auftrag kann unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben werden, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde (§ 19 Abs. 1 BeG BL / Art. 21 Abs. 2 IVöB 2019).
Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall … Auftrag für None an Software One AG -
Zuschlag: Berner Fachhochschule
MS Campus Lizenz – Folgeauftrag
5. Februar 2021: Die Berner Fachhochschule (BFH) teilt in Anwendung von Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG, BSG 731.2) mit, dass sie den folgenden Auftrag MS Campus Lizenz – Folgeauftrag vergeben werden:
Auftrag an den bisherigen Microsoft-Reseller Software One AG, Stans, hiernach "Software One", für die Abgabe von Lizenzen und Subcriptions von Microsoft gemäss … Auftrag für CHF 653,877 exkl. MwSt. an Software One AG -
Zuschlag: Zürcher Hochschule der Künste ZHdK
Adobe-Lizenzierung
16. Mai 2018: Bestellung als Teil des SWITCH-Rahmenvertrages mit Adobe (tertiärer Bildungssektor) Auftrag in der Preisspanne CHF 122,036 , Offizieller Lieferant für Bestellungen im SWITCH-Rahmenvertrag an Software One AG
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Zuschlag: Zentrale Informatik ZI
Microsoft Licensing Solution Partner
17. August 2017: Auftrag für CHF 831,536 an Software One AG ; 3 Angebote eingegangen.
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Zuschlag: Informatik Aargau
Nachlizenzierung Microsoft Produkte
3. Februar 2017: Art. 8 Abs.3 lit i gemäss Submissionsdekret Kanton Aargau (Submd 150.910) Auftrag für CHF 497,970 exkl. MwSt. an Software One AG
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Zuschlag: ETH Zürich
MS Lizenzen
29. Februar 2016: Selon art. 13, al. 1, lettre a OMP Auftrag für CHF 1,800,000 exkl. MwSt. an Software One AG
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Zuschlag: ETH Zürich
MS Lizenzen
29. Februar 2016: Gemäss Art. 13, Abs. 1, Lit a VöB Auftrag für CHF 1,800,000 exkl. MwSt. an Software One AG
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
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