Publications - Moveo Software GmbH
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Award: BERNMOBIL
Profahr 2813
Oct. 18, 2019: Grundlage für den Zuschlag ist ÖBV Art. 7, Abs. f: Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen müssen der ursprünglichen Anbieterin oder dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden, weil einzig dadurch die im Einsatz stehenden, kundenspezifisch ausgelegten Web-Module und mobilen APPs in deren Austauschbarkeit mit schon vorhandenen Applikationen gewährleistet werden. Der Vertrag wird bis maximal
31.12.2029 abgeschlossen. Auftrag für CHF 2,000,000 exkl. MwSt. an Moveo Software GmbH
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Verloren im IT-Dschungel? Niemand kennt den IT-Dienstleistungs-Markt der Schweiz fachlich besser als wir - die seriösen Anbieter wie auch schwindlige IT-Buden.
M. Bischof
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Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
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