Publikationen - Prelogic AG
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Zuschlag: Generalsekretariat der Bau- und Verkehrsdirektion des Kt. Bern
IPW-Prelogic-Publikationen nach Artikel 6 Absatz 2 ÖBG hier eingeben
5. Mai 2020: Begründung: Der Auftrag erfolgt aus folgendem Grund im freihändigen Verfahren: Gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) ist eine freihändige Vergabe zulässig, wenn Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin oder dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Auftrag für CHF 196,840 exkl. MwSt. an Prelogic AG
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
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