Publikationen - ImageWare AG
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Zuschlag: Generalsekretariat der Bau- und Verkehrsdirektion des Kt. Bern
Publikationen nach Artikel 6 Absatz 2 ÖBG hier eingeben (s. Ziff. 1.1)
3. Februar 2020: Der Auftrag erfolgt aus folgendem Grund im freihändigen Verfahren: Gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) ist eine freihändige Vergabe zulässig, wenn Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin oder dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Auftrag für CHF 192,000 exkl. MwSt. an ImageWare AG
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Zuschlag: InformatikLeistungsZentrum Obwalden und Nidwalden
eSteuerdossier KSTV OW
11. April 2017: Nach Art. 32 Abs. 1 der Ausführungsbestimmungen zum Submissionsgesetz (GDB 975.611) erhält im vorliegenden Fall das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Auftrag für CHF 102,374 exkl. MwSt. an ImageWare AG ; 4 Angebote eingegangen.
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
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