Publikationen - Baugemeinschaft Gesundheitszentrum Grindelwald
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Zuschlag: Baugemeinschaft Gesundheitszentrum Grindelwald
Gesundheitszentrum Grindelwald
24. Mai 2017: Die Stiftung Gesundheitszentrum Grindelwald und die Baugemeinschaft Gesundheitszentrum Grindelwald erachten sich als dem Recht über das öffentliche Beschaffungswesen nicht unterstellt (vgl. Art. 2 ÖBG). Der Anteil der Einwohnergemeinde Grindelwald am Bauauftrag erreicht den Schwellenwert für Leistungen des Baunebengewerbes nicht. Der Auftrag konnte demnach im freihändigen Verfahren vergeben werden (Art. 6 Abs. 1 Bst. b ÖBG). Auftrag für CHF 365,815 an Haustechnik P. Baumann AG
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Zuschlag: Baugemeinschaft Gesundheitszentrum Grindelwald
Gesundheitszentrum Grindelwald
24. Mai 2017: Die Stiftung Gesundheitszentrum Grindelwald und die Baugemeinschaft Gesundheitszentrum Grindelwald erachten sich als dem Recht über das öffentliche Beschaffungswesen nicht unterstellt (vgl. Art. 2 ÖBG). Der Anteil der Einwohnergemeinde Grindelwald am Bauauftrag erreicht den Schwellenwert für Leistungen des Bauhauptgewerbes nicht. Der Auftrag konnte demnach im freihändigen Verfahren vergeben werden (Art. 6 Abs. 1 Bst. b ÖBG). Auftrag für CHF 1,223,767 an ARGE Anderegg Karl AG/Alpinice AG
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Zuschlag: Baugemeinschaft Gesundheitszentrum Grindelwald
Gesundheitszentrum Grindelwald
24. Mai 2017: Die Stiftung Gesundheitszentrum Grindelwald und die Baugemeinschaft Gesundheitszentrum Grindelwald erachten sich als dem Recht über das öffentliche Beschaffungswesen nicht unterstellt (vgl. Art. 2 ÖBG). Der Anteil der Einwohnergemeinde Grindelwald am Bauauftrag erreicht den Schwellenwert für Leistungen des Baunebengewerbes nicht. Der Auftrag konnte demnach im freihändigen Verfahren vergeben werden (Art. 6 Abs. 1 Bst. b ÖBG). Auftrag für CHF 356,104 an Elektro Feuz AG
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Zuschlag: Baugemeinschaft Gesundheitszentrum Grindelwald
Gesundheitszentrum Grindelwald
24. Mai 2017: Die Stiftung Gesundheitszentrum Grindelwald und die Baugemeinschaft Gesundheitszentrum Grindelwald erachten sich als dem Recht über das öffentliche Beschaffungswesen nicht unterstellt (vgl. Art. 2 ÖBG). Der Anteil der Einwohnergemeinde Grindelwald am Bauauftrag erreicht den Schwellenwert für Leistungen des Bauhauptgewerbes nicht. Der Auftrag konnte demnach im freihändigen Verfahren vergeben werden (Art. 6 Abs. 1 Bst. b ÖBG). Auftrag für CHF 388,293 an Brawand Zimmerei AG
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