Publikationen - Rudolf Keller und Partner
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Zuschlag: Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
AVK
16. Mai 2022: Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. c IVöB (technische Besonderheit)
Die Grundbeschaffung wurde im freihändigen Verfahren vergeben. Im Projekt sind unvorhergesehene Mehrleistungen erforderlich. Die Mehrleistungen bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Es gibt keine Alternative dazu. Auftrag für CHF 170,860 an Rudolf Keller und Partner
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Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
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