Ausschreibung 999239: 5015 Identity and Access Management (IAM)

Publiziert am: 20. Dezember 2017

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)

Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht die FINMA einen Anbieter, welcher den Betrieb, die Wartung, den Support, die Weiterentwicklung und Consulting Leistungen von einem – auf den Standardprodukten Omada OIS-X und Microsoft MIM basierendem – Identity & Access Management System als externer Dienstleister ausführen und sicherstellen kann. Der Anbieter übernimmt alle dazu notwendigen technischen und fachlichen Umsetzungsaufgaben und arbeitet mit den Fachspezialisten der FINMA und dem momentanen (Swisscom Schweiz AG) oder zukünftigen Infrastrukturbetreiber zusammen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern und Zürich

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
20. Dezember 2017 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Siehe Pflichtenheft.

3. Januar 2018 Frist für Fragen

Fragen im Zusammenhang mit den Angebotsunterlagen sind ausschliesslich im SIMAP-Forum zu stellen. Die Fragen werden laufend beantwortet. Letzter Eingabetermin für Fragen ist der 13.02.2018. Diese Fragen werden bis am 15.02.2018 beantwortet.

23. Februar 2018 Abgabetermin 17:00

a) Einreichung des Angebots auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
b) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung eines Empfangsbeleges einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. In diesem Fall ist umgehend eine Kopie des Empfangsbelegs und des Begleitschreibens zum Angebot per Telefax an die Adresse gemäss Kapitel 1.1 zu senden.
c) Abgabe am Empfang der Auftraggeberin bis zum oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten (08.00 bis 17.00 Uhr).
Zu spät eingereichte Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Anbieter zurückgesandt. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit
der Angebotseinreichung zu erbringen.

26. Februar 2018 Offertöffnung

a) Einreichung des Angebots auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
b) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung eines Empfangsbeleges einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. In diesem Fall ist umgehend eine Kopie des Empfangsbelegs und des Begleitschreibens zum Angebot per Telefax an die Adresse gemäss Kapitel 1.1 zu senden.
c) Abgabe am Empfang der Auftraggeberin bis zum oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten (08.00 bis 17.00 Uhr).
Zu spät eingereichte Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Anbieter zurückgesandt. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit
der Angebotseinreichung zu erbringen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 % Preis
20 % Lösungsqualität
10% Unternehmung
20 % Personal, 4 ICT Rollen - gemäss Pflichtenheft
10 % Upgrade
10 % Assessment

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Art. 4 Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1)

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“ des Bundes. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB.

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

keine

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch)

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Laupenstrasse 27
3003 Bern
Telefon: 031 327 91 00
E-Mail-Adresse:  
contracts@finma.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 999239 5015 Identity and Access Management (IAM)