Zuschlag 998813: Weiterentwicklung der Applikation Codiersystem
Publiziert am: 24. Januar 2018
Post CH AG / PostMail
Art. 13 Abs. 1, lit.c, VöB Die in den Briefzentren der Schweizerischen Post eingesetzte Software (Sortierinformatik) wurde von der Zuschlagsempfängerin im Rahmen des Projektes REMA in den Jahren 2006 und 2007 aufgrund einer WTO-Ausschreibung beschafft und installiert. Dabei wurde die Software in einem komplexen Verbund mit diversen anderen Applikationen und Anlageparks installiert und aufgrund neuer Anforderungen der Post auch laufend weiterentwickelt. Mit der vorliegenden Beschaffung soll die bestehende Applikation Codiersystem weiterentwickelt werden. Die Kernkomponenten für Adresslesung, Sortierung und Videocodierung für die automatische Briefsortierung werden in diesem Zusammenhang neuen Anforderungen angepasst. Das Sortiersystem ist sehr eng mit der vorhandenen Anlagetechnik (Sortiermaschinen) und anderen Applikationen vernetzt (mit mehreren verflochtenen Schnittstellen). Nur die Zuschlagsempfängerin ist in der Lage, den Betriebsprozess durch den Verbund aller Applikationen auch weiterhin sicherzustellen.
Um die Weiterführung und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Applikation zu gewährleisten und somit die Kompatibilität mit den vorhandenen Komponenten und den bisherigen Dienstleistungen (Wartung und Support) sicherzustellen, müssen die weiteren Leistungen bei Siemens Postal, Parcel & Airport Logistics AG bezogen werden. Ansonsten würden damit wirtschaftlich unverhältnismässige Mehrkosten für die Infrastruktur und hoher zusätzlicher Mehraufwand an Personalkosten verursacht. Des Weiteren liegen die Urheberrechte an der betroffenen Applikation bei der Zuschlagsempfängerin.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
03.01.2018
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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