Zuschlag 998701: Kundenerkennung Hybridlösungen für Codiersystem
Publiziert am: 12. Dezember 2017
Post CH AG / PostMail
Art.13 Abs. 1, Buchstabe c, VöB Die eingesetzten Applikationen der Sortierinformatik wurden im Rahmen des Projektes „REMA“ (Reengineering Mail Processing) aufgrund einer WTO-Ausschreibung in den Jahren 2006 und 2007 beschafft und zur Installation gebracht. Die Adresserkennung im Adressleser des Codiersystems erfolgt mittels eines Regelwerkes, das auf Wahrscheinlichkeiten beruht. Die Datenbasis der Adressverknüpfung aus der Sortierung genügt den erhöhten Qualitätsansprüchen für neue Dienstleistungen nicht mehr. Mit der vorliegenden Beschaffung soll die Qualität dieser Datenbasis verbessert werden. Damit Folgesysteme Prozesse entweder anstossen oder unterdrücken können, soll das Codiersystem die Erkennungsgüte in Form einer Q-Level Angabe im Codingevent und im ElectronicAdressEvent persistieren. Die Daten sollen anschliessend über die Betriebsdatenerfassung an die Zielsysteme bereitgestellt werden. Die Systemlandschaft ist ein komplexer Verbund mit diversen anderen Applikationen des Zuschlagsempfängers, welche im Rahmen der Projekte REMA und Kontinuitätsplanung realisiert und zusammen mit weiteren Software-Komponenten laufend an die Bedürfnisse und Anforderungen der Post CH AG angepasst und weiterentwickelt wurden.
Nur die Zuschlagsempfängerin ist aufgrund ihres Know-hows und ihrer Erfahrung in der Lage, den störungsfreien Betriebsprozess durch den Verbund aller Applikationen auch weiterhin sicherzustellen. Des Weiteren liegen die Urheberrechte an den betroffenen Applikationen bei der Zuschlagsempfängerin.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
28.11.2017
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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