Zuschlag 996273: Pflege und Weiterentwicklung der Kontrolllösung OpenEye
Publiziert am: 24. November 2017
PostAuto Schweiz AG
Art. 13 Abs. 1, Buchstabe c (VöB) Die Softwarelösung OpenEye wurde von der Zuschlagsempfängerin entwickelt und soll nun weiterentwickelt und gepflegt werden. Bei OpenEye handelt es sich um eine komplexe Individualentwicklung, die die umfassende elektronische Unterstützung für das Fahr- und Ticketkontrollpersonal bei PostAuto und Dritten gewährleistet. In diesem komplexen Umfeld steht überdies das Backend, das die Datenversorgung, das Monitoring und den Applikationsschutz sicherstellt. Im Rahmen der beabsichtigten Weiterentwicklung geht es namentlich um das Re-Factoring und den Ausbau der Stabilität der Lösung sowie die Verbesserung einzelner Funktionsbereiche. Die Erschliessung grundlegend neuer Funktions- oder Anwendungsbereiche ist nicht geplant. OpenEye basiert auf einem äusserst komplexen Regelwerk und erfordert fundiertes postalisches und prozessuales Wissen. Dies setzt ein vertieftes Wissen über die komplexe Systemlandschaft, die Geschäftsprozesse und die bestehenden Schnittstellen voraus. Die Pflege von OpenEye und die betriebsnahe Weiterentwicklung derselben sind daher zwingend durch die Zuschlagsempfängerin auszuführen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
17.11.2017
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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