Ausschreibung 995297: (17039) 620 Projekt Ausschreibung Output Management System

Publiziert am: 23. November 2017

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Abteilung Produktion

Mit der vorliegenden Ausschreibung wird das Ziel verfolgt, eine wirtschaftliche und hoch verfügbare OMS Lösung zu beschaffen und einzuführen, die den heute bekannten Anforderungen gerecht wird und sich in die bestehende Umgebung integrieren lässt.
Der Auftraggeber schreibt ein Basissystem, Pflege und Support für das Basissystem, die Umsetzung von 500 Layouts auf dem Basissystem sowie zukünftige Ausbauten aus.
Die zu erbringenden Leistungen werden als Gesamtauftrag ausgeschrieben und gesamthaft an einen Anbieter vergeben. Es findet keine Aufteilung in Teilaufträge oder Lose statt.
Alle Leistungen werden optional ausgeschrieben, auf die Formulierung eines Grundauftrages wird verzichtet.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
23. November 2017 Publikationsdatum
23. November 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.

Aus Vertraulichkeitsgründen werden nicht alle Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen öffentlich zugänglich gemacht. Es handelt sich dabei um die Spezifikation Basissystem (Beilage 4, als „vertrauliche Unterlagen“ bezeichnet).

Unternehmen, die ein Angebot einreichen möchten, müssen durch Einreichen der folgenden Dokumente den Nachweis erbringen, dass sie Software und Dienstleistungen im Bereich des Output-Managements (Customer Communications Management) anbieten und die Vertraulichkeit der Unterlagen gewährleisten werden (Bedingungen):
• Eine rechtsgültig unterzeichnete Abgabe- und Vertraulichkeitsvereinbarung (Beilage 6)
• eine Kopie amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes , sowie
• die aktuellste verfügbare Version des Geschäftsberichts oder eine gleichwertige aktuelle Beschreibung der Geschäftstätigkeiten (Geschäftsfelder, Firmengeschichte, Kernkompetenzen, Organisation, wichtigste Unternehmenskennzahlen), welche die Eignung des Anbieters für die in dieser Ausschreibung verlangte Auftragserfüllung nachweist und aus welchem die wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit nachvollziehbar ersichtlich ist (nicht älter als Geschäftsjahr 2015).

Diese Nachweise sind mit dem Vermerk „Projekt OMS (17039) 620, Bezug Unterlagen“ sowie mit zwingender Angabe einer E-Mail-Adresse der zuständigen Ansprechperson des Anbieters für die vorliegende Ausschreibung, an die in Kapitel 1.2 dieser Ausschreibung genannte Kontaktadresse zu senden.
Anschliessend erfolgt die Herausgabe der vertraulichen Unterlagen durch die in Kapitel 1.2 genannte Kontaktadresse mittels gesichertem File-Download an den Anbieter.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, die relevanten Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).

Unternehmen, welche kein Angebot einreichen, sind verpflichtet, die Dokumente und Daten bis zum Eingabetermin zu löschen. Unternehmen, die ein Angebot einreichen, legen die vertraulichen Unterlagen sowie die Abgabe- und Vertraulichkeitsvereinbarung ihrem Angebot bei.

13. Dezember 2017 Frist für Fragen

Aufgrund der Komplexität bzw. des Umfangs der Ausschreibungsunterlagen werden zwei Fragen-/Antwortrunden durchgeführt:
Erste Fragerunde Datum: 13.12.2017
Zweite Fragerunde Datum: 25.01.2018
Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.

Fragen bezüglich der vertraulichen Beilagen sind bis zu den vorstehend genannten Daten ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten.

Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.

Die nicht-vertraulichen Antworten werden anonymisiert auf www.simap.ch publiziert. Alle Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Die Antworten zu den vertraulichen Beilagen werden allen Anbietern, welche die Abgabe- und Vertraulichkeitsvereinbarung (Beilage 6) unterzeichnet haben, anonymisiert per E-Mail zugestellt.

23. Februar 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. März 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
5500 Punkte Technische Anforderungen
500 Punkte Lösungskonzept
500 Punkte Anbieterpräsentation
500 Punkte Qualität Angebot
3000 Punkte Kosten

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK.01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK.02 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK.03 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist seine Erfahrung als Gesamtverantwortlicher anhand von 2 vergleichbaren Projekten bei 2 unterschiedlichen Referenzen in den letzten 6 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK.04 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK.05 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK.06 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.

EK.07 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK.08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK.09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010

EK.10 Akzeptanz Rahmenvertragsentwurf
Der Anbieter akezeptiert die Bestimmungen des Rahmenvertragsenwturfs (Beilage 5) vorbehaltslos, insbesondere die Vorgaben zu Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit.

EK.11 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9000 ff. oder gleichwertig.

EK.12 Gesamtverantwortung für das Projekt
Der Anbieter bestätigt, die alleinige Gesamtverantwortung für das Projekt i. S. eines Generalunternehmers zu übernehmen; er wird alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Zu allenfalls seitens des Anbieters zugezogenen Dritten tritt der Auftraggeber in kein Vertragsverhältnis. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.

EK.13 Information
Der Anbieter bestätigt, den Auftraggeber rechtzeitig unaufgefordert zu informieren über:
• bekannte Mängel bzw. Störungen (wie betreffend Sicherheit, Hardware oder Software)
• entsprechend geplante Lösungen
• vorhandene oder notwendige Security-Patches und Software Updates und dergleichen

EK.14 Haftpflichtversicherung
Der Anbieter bestätigt die Bereitschaft und Fähigkeit, im Falle der Zuschlagserteilung eine der vorliegenden Art und dem Schadensrisiko entsprechend angemessene Haftpflichtversicherung abzuschliessen und den diesbezüglichen Nachweis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beizubringen.

EK.15 Entwicklungsarbeiten vor Ort
Der Anbieter bestätigt, die folgenden Leistungen vor Ort beim Kunden (in der Schweiz mit Schwerpunkt Bern) zu erbringen:
Option 1
- Integration in bestehende IT Umgebung
- Schulung, Unterstützung Tests und Abnahmeprüfung durch Auftraggeber
Option 3
- Interaktiv-Verarbeitung 250 Layouts
- Batch-Verarbeitung 250 Layouts
Option 5
- Allgemeine Beratungsleistungen (z.B. Unterstützung bei Migrationen, komplexen Entwicklungen)
- Entwicklung weiterer Layouts

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Standardisierung
Vorbehalten bleibt die Standardisierung der ausgeschriebenen Produkte (vgl. IRB-Beschluss 2002-031-410 „Weisung über die Standardisierung von Informatikprodukten in der Bundesverwaltung“).

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Abteilung Produktion
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 995297 (17039) 620 Projekt Ausschreibung Output Management System