Ausschreibung 993381: (17054) 504 NDS-Neubau (Nationale Datenbank Sport)
Publiziert am: 7. November 2017
Bundesamt für Sport BASPO
Zur Verwaltung und Abwicklung sämtlicher Kurse von "Jugend und Sport" (J+S) und "Erwachsenensport Schweiz" (esa) sowie der J+S-Subventionen wird heute die "Nationale Datenbank für Sport" (NDS) verwendet. Diese Applikation ist seit 2003 im Einsatz und muss bis Ende 2020 durch eine neue Applikation ersetzt werden. Diese Ausschreibung umfasst die Detailspezifikation, die Implementation, die Migration und die Inbetriebnahme dieser neuen Applikation. Wartung, Support und Weiterentwicklung der zukünftigen Lösung sowie die Konzeption und Implementation von Zusatzmodulen werden optional ausgeschrieben.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Magglingen und Standorte des BIT in Bern und Zollikofen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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7. November 2017 | Publikationsdatum | |
7. November 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
22. November 2017 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
10. Januar 2018 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
16. Januar 2018 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
1. Mai 2018 | Geplanter Projektstart | |
30. September 2033 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
3000 Punkte | ZK1 Preis |
4300 Punkte | ZK2 Lösungsansatz und Erfüllung der Kann-Anforderungen an das System |
1200 Punkte | ZK3 Referenzen der Schlüsselpersonen |
1000 Punkte | ZK4 Anbieterpräsentation |
500 Punkte | ZK5 Angaben zum Anbieter |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. Dieser Nachweis muss auch für alle Subunternehmer geliefert werden.
EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 2).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK03
Erfahrung
Der Anbieter weist seine Erfahrung anhand von zwei Referenzen für erfolgreich durchgeführte Aufträge in den Bereichen Administrationssoftware für Kursverwaltung, Personenverwaltung, Billing, E-Commerce oder Webintegration nach, wobei in jedem Referenzauftrag mindestens zwei der fünf genannten Bereiche zu einem Gesamtsystem zu integrieren waren.
Jeder Referenzauftrag muss folgende Kriterien erfüllen:
- Umfang des Auftrags: mindestens ca. CHF 1'000'000
- Auftrag umfasst mindestens folgende Leistungen: Konzeption, Implementation, Inbetriebnahme und Wartung
Die Referenzaufträge dürfen nicht länger als fünf Jahre abgeschlossen sein.
EK04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
EK05
Umsatz im Bereich Integration/Softwareentwicklung
Der Anbieter erwirtschaftete im Bereich Integration/Softwareentwicklung während der letzten drei Jahre einen durchschnittlichen Jahresumsatz (inkl. Unterauftragnehmer/Bietergemeinschaft) von mindestens CHF 2'000'000.
EK06
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK07
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Die vom Anbieter eingesetzten Schlüsselpersonen (Projektleiter, IT-Architekt, Leiter des Entwicklungsteams) gemäss Kapitel 4.6 des Pflichtenhefts können in deutscher Sprache problemlos kommunizieren (mündlich und schriftlich Niveau C2 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) und können die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern.
Zudem verfügt der eingesetzte Projektleiter über gute Französischkenntnisse (mündlich Niveau B2 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen).
EK08
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK09
Ersatz von Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, die eingesetzten Schlüsselpersonen bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK10
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
EK11
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Entwurf des Rahmenvertrags in Anhang 9 des Pflichtenhefts und den Entwurf des Einzelvertrags zu den Grundleistungen in Anhang 13 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK12
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes Qualitätsmanagementsystem (ISO-Zertifizierung oder vergleichbares Qualitätsmanagementsystem) verfügen.
EK13
Gesetzliche Bestimmungen
Der Anbieter bestätigt, dass er die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere zu Datenschutz und Datensicherheit (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920153/index.html) kennt und einhält.
EK14
Regelmässige Anwesenheit beim Auftraggeber
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, an mindestens einer Sitzung pro Woche vor Ort beim BASPO in Magglingen teilzunehmen. Der Projektleiter und der Leiter des Entwicklungsteams müssen nach Bedarf an den Sitzungen in Magglingen teilnehmen.
EK15
Infrastruktur
Der Anbieter bestätigt, dass er die Arbeiten in eigenen Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten ausführt und bei Einsätzen beim Auftraggeber ebenfalls eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.).
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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