Ausschreibung 990637: 100587 Integrator AEM
Publiziert am: 19. April 2018
Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO)
Mit der Beschaffung eines Integrator AEM sollen folgende Ziele verfolgt werden:
• Aufbau des neuen Internetauftritts des Kantons Bern basierend auf dem CMS Adobe Experience Manager (AEM).
• Unterstützung bei der Überführung resp. Transformation des bisherigen in den neuen Internetauftritt.
• Sicherstellung der Wartung der neuen Internetlösung (inkl. Suchmaschine und Web Analyse Software).
• Sicherstellung des Supports der neuen Internetlösung (inkl. Suchmaschine und Web Analyse Software). Dieser beinhaltet den 2nd und 3rd Level Support.
• Sicherstellung der Weiterentwicklung der neuen Internetlösung.
• Option: Übernahme der Wartung und des Supports der Intranetumgebung basierend auf dem AEM-«Standardmandanten»
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
19. April 2018 | Publikationsdatum | |
19. April 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
1. Juni 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
2. Mai 2018 | Frist für Fragen | Direkte Kontakte zwischen den Anbietenden und den zuständigen Personen bei der Vergabestelle sind nicht vorgesehen. Fragen im Zusammenhang mit den Ausschreibungsunterlagen sind ausschliesslich im simap-Forum in der für das Angebot vorgesehenen Sprache zu stellen und werden dort, für alle Anbietenden ersichtlich, beantwortet. |
1. Juni 2018 | Abgabetermin 23:59 | Der vollständig ausgefüllte DecisionAdvisor-Lieferantenreport ist rechtsgültig unterzeichnet in Papierform (einfach) bis spätestens 01.06.2018, 23:59 Uhr der Schweizerischen Post übergeben oder muss spätestens am 01.06.2018 bis 15:30 Uhr verschlossen an der oben genannten Adresse eingegangen sein. Der DecisionAdvisor-Lieferantenreport kann von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. |
8. Juni 2018 | Offertöffnung | Der vollständig ausgefüllte DecisionAdvisor-Lieferantenreport ist rechtsgültig unterzeichnet in Papierform (einfach) bis spätestens 01.06.2018, 23:59 Uhr der Schweizerischen Post übergeben oder muss spätestens am 01.06.2018 bis 15:30 Uhr verschlossen an der oben genannten Adresse eingegangen sein. Der DecisionAdvisor-Lieferantenreport kann von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
20% | Referenzauskünfte |
10% | Verfügbare Ressourcen |
30% | Anbieterpräsentation und Assessment |
40% | Preis |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es werden keine Verhandlungen geführt.
Es gelten die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB), das kantonale Gesetz (ÖBG) und die kantonale Verordnung (ÖBV) über das öffentliche Beschaffungswesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Folgeaufträge, die sich auf den vorliegenden Auftrag beziehen, im freihändigen Verfahren an den Zuschlagsempfänger zu vergeben (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV). Hierzu gehört insbesondere die Beschaffung von Lizenzen der Suchmaschinen- und Web-Analyse-Software zuhanden des KAIO.
Wenn der Auftrag nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss ausgeführt wird, ist der Auftraggeber berechtigt, den Zuschlag zu widerrufen (Art. 8 ÖBG). Der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, den Auftrag ohne neue Ausschreibung der oder dem Anbietenden mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Erteilung der Ausgabenbewilligung durch die dafür zuständige Behörde.
Für die Nachforderung allfällig vergessener einzelner Nachweise oder Unterschriften, beabsichtigt die Vergabestelle per E-Mail eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Vorbehalten bleibt der Aus-schluss von Angeboten, in denen mehrere Nachweise oder Unterschriften, oder andere zwingende Inhalte fehlen.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Wildhainweg 9
3012 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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