Ausschreibung 989593: Projekt ELBA
Publiziert am: 20. Oktober 2017
Informatik Aargau
Die per 01.07.2010 in der kantonalen Verwaltung eingeführte Software zur elektronischen Verarbeitung von Kreditorenrechnungen soll per Mitte 2019 abgelöst werden. Nebst der Verarbeitung von Kreditorenrechnungen sind weitere elektronische Freigabeprozesse für Bestellungen sowie übrige Buchhaltungsbelege einzuführen. Das Ziel der Ablösung ist, eine ganzheitliche, in SAP integrierte Lösung zu realisieren. Diese soll entweder als Eigenentwicklung mit SAP BPM auf der bestehenden E-Government-Plattform des Kantons Aargau oder durch ein SAP ERP AddOn realisiert werden. Zu jedem dieser beiden Lösungsansätze wird ein separates Beschaffungsverfahren durchgeführt. Die hier vorliegende öffentliche Ausschreibung bezieht sich auf die Variante SAP ERP AddOn. Sämtliche Anforderungen an die neue Lösung sind dem Anforderungskatalog sowie dem Grob- und Detailkonzept zu entnehmen.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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20. Oktober 2017 | Publikationsdatum | |
20. Oktober 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
1. Dezember 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
10. November 2017 | Frist für Fragen | Die Beantwortung erfolgt laufend auf www.simap.ch bis am Freitag 17. November 2017 |
1. Dezember 2017 | Abgabetermin 12:00 | None |
1. Dezember 2017 | Offertöffnung | None |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
gemäss Unterlagen
keine
Submissionsdekret Kanton Aargau
keine
simap.ch / Amtsblatt Kt. Aargau
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Hintere Bahnhofstrasse 8
5001 Aarau
Telefon: 062 835 11 47
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