Ausschreibung 988673: (17044) 708 PGREL-NIS

Publiziert am: 4. Oktober 2017

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Für die Daten zur Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft soll eine neue moderne Anwendung zur Verfügung stehen. Diese unterstützt die Umsetzung der Verordnung (PGRELV, SR 916.181).
Die neue Anwendung erfasst und archiviert diese Informationen und stellt diese aktuell, korrekt, nachvollziehbar, auswertbar und ansprechend bereit. Die Anwendung muss benutzerfreundlich, intuitiv, einfach und gemäss benutzerspezifischen Benutzerrechten online verfügbar sein. Die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten fachlichen und technischen Anforderungen müssen umgesetzt und die fachliche Lösungsbeschreibung und den technischen Lösungsvorschlag berücksichtigt werden. Die Lösung muss effizient und gemäss der vorgesehenen Realisierungszeit eingeführt werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Projektleitung

  • Lot 2:

    Ersteller

  • Lot 3:

    Qualitätssicherung

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. Oktober 2017 Publikationsdatum
4. Oktober 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

20. Oktober 2017 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

17. November 2017 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

24. November 2017 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. April 2018 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2019 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Projektleitung
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.04.2018 bis 31.12.2019

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
6800 Punkte ZK1: Qualitative Kriterien
3000 Punkte ZK2: Preise und Kosten
200 Punkte ZK3: Qualität des Angebots

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A1 und A2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Ersteller
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.04.2018 bis 31.12.2029

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
6800 Punkte ZK1: Qualitative Kriterien
3000 Punkte ZK2: Preise und Kosten
200 Punkte ZK3: Qualität des Angebots

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A1 und A2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: Qualitätssicherung
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.04.2018 bis 31.12.2019

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
6800 Punkte ZK1: Qualitative Kriterien
3000 Punkte ZK2: Preise und Kosten
200 Punkte ZK3: Qualität des Angebots

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A1 und A2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 (alle Lose)
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 (alle Lose)
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 4).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen. Werden Subunternehmer eingesetzt, ist von jedem Subunternehmer eine eigene Selbstdeklaration rechtsgültig zu unterzeichnen und einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK03 (alle Lose)
Spesen und Nebenkosten
Die Anbieterin bestätigt, dass sie akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes insbesondere keine Spesen und Nebenkosten ausbezahlt werden. Dies betrifft namentlich Aufwände für Versicherungen, Sozialversicherungskosten, Sozialversicherungsbeiträge, Verpflegung, Unterkunft, Reisekosten, Telekommunikationskosten, administrativer Aufwand für den Einsatz und die Koordination der Mitarbeitenden der Anbieterin und für die Planung und Abrechnung der Leistungen.
Die Anbieterin bestätigt ebenfalls, dass alle Preisangaben in Schweizer Franken, exklusive MWST ausgewiesen sind und die Preise sämtliche Nebenkosten (Spesen, Versicherungen, Sozialversicherungskosten und -beiträge, etc.) beinhalten.

EK04 (alle Lose)
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK05 (alle Lose)
Projektort
Die Anbieterin bestätigt, den Raum Bern als Projektort des Auftraggebers zu akzeptieren. Dies gilt insbesondere für Workshops, teilweise Arbeiten im Rahmen der Erstellung von Konzepten und Spezifikationen, Teilnahme an Projektsitzungen, Arbeiten im Rahmen der Realisierung (dazu gehört namentlich nicht die Programmierung).

EK06 (alle Lose)
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK07 (Los 1)
Referenzprojekte der Anbieterin
Die Anbieterin (die Firma) verfügt über 2 Referenzen von bereits durch sie realisierten und abgeschlossen Projekten, die in Bezug auf Inhalt und Umfang, Kontext und Komplexität mit der verlangten gegenständlichen Lösung vergleichbar sind.
Eine Referenz gilt insbesondere dann als vergleichbar, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Mindestens eine Referenz ist ein Projekt , welches mit der Projektvorgehensmethode HERMES 5 oder vergleichbar durchgeführt wurde.
- Bei beiden Referenzen handelt sich um Projekte, bei welchen private und öffentliche Stakeholer betroffen waren und die Auftraggeberseite vertreten wurde.
- Die Anbieterin weist nach, dass sie in beiden Referenzprojekten die Projektleitung bei Konzeption, Realisierung und Einführung übernommen hat.

EK08 (Los 2)
Referenzprojekte der Anbieterin
Die Anbieterin (die Firma) verfügt über 2 Referenzen von bereits durch sie realisierten und lauffähigen Systemen, die in Bezug auf Inhalt und Umfang, Kontext und Komplexität mit der verlangten gegenständlichen Lösung vergleichbar sind. Die jeweiligen Inbetriebnahmen dürfen nicht länger als fünf Jahre zurückliegen; müssen aber abgeschlossen sein (noch laufende Projekte gelten nicht als vergleichbare Referenzen).
Eine Referenz gilt insbesondere dann als vergleichbar, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Mindestens eine Referenz wurde nach der Projektvorgehensmethode HERMES 5 oder vergleichbar durchgeführt.
- Bei beiden Referenzen wurden ein Informationssystem (Fachanwendung mit einer modernen Weboberfläche, mit einer Geschäftslogik, welche auf fachlichen Prozessen basiert, mit mindestens einer Schnittstelle mittels fachorientierte Services und mit der Datenpersistierung in einer Datenbank) konzipiert, realisiert und eingeführt.
- Bei beiden Referenzen handelt sich um Projekte, bei welchen private und öffentliche Stakeholer betroffen waren.
- Die Anbieterin weist nach, dass sie in den Referenzprojekten bzw. einzelnen Projektphasen dieser Projekte einen wesentlichen Beitrag bei deren Konzeption, Realisierung und Einführung geleistet hat.

EK09 (Los 3)
Referenzprojekte der Anbieterin
Die Anbieterin (die Firma) verfügt über 2 Referenzen von bereits durch sie realisierten und abgeschlossen Projekten, die in Bezug auf Inhalt und Umfang, Kontext und Komplexität mit der verlangten gegenständlichen Lösung vergleichbar sind.
Eine Referenz gilt insbesondere dann als vergleichbar, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Die Anbieterin kann nachweisen, dass sie jeweils das Testkonzept erarbeitet hat
- Die Anbieterin kann nachweisen, dass verantwortlich für die Durchführung von Tests und die Prüfung des Source Codes war.

EK10 (Los 2)
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.

EK11 (alle Lose)
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 6 (für Los 1), Beilage 7 (für Los 2) oder Beilage 8 (für Los 3) des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK12 (Los 1 und Los 3)
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB gemäss Beilage 9 des Pflichtenhefts.

EK13 (Los 2)
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
• für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB gemäss Beilage 9, 10, 11 des Pflichtenhefts.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
• die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
• Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Die gegenständliche Ausschreibung erfolgt in 3 Losen. Die Verträge zu Los 1 (PL) und Los 3 (QS) werden nur unter der Bedingung verhandelt und vereinbart, als der Vertrag mit dem Zuschlagsempfänger als Los 2 (Ersteller) erfolgreich abgeschlossen werden kann. Wird der Vertrag mit dem Zuschlagsempfänger aus Los 2 (Ersteller) nicht wie ausgeschrieben vereinbarungsgemäss erfüllt, entfallen zu gegebener Zeit die Bedürfnisse hinsichtlich den Bezug von weiteren Leistungen des Auftraggebers seitens der Zuschlagsempfänger als Los 1 (PL) und Los 3 (QS); dieselben werden deshalb optional ausgeschrieben. Die Aufträge gemäss Los 1 (PL) und Los 3 (QS) werden nicht bundesintern besetzt, sondern unter den vorstehenden Bedingungen bei gegebenen Voraussetzungen vom Zuschlagsempfänger gemäss Los 1 (PL) und Los 3 (QS) wahrgenommen werden. Mit Eingabe des Angebotes akzeptieren die Anbieterinnen diese Bedingungen.
Wichtig: Eine Anbieterin kann sich nur auf eines der drei Lose bewerben.

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 988673 (17044) 708 PGREL-NIS