Ausschreibung 988095: SSK KOLOG eLohnausweis

Publiziert am: 6. Oktober 2017

Schweizerische Steuerkonferenz / Generalsekretariat

Entwicklung einer neuen Web-Applikation zum Ausfüllen des Lohnausweises mit offline-Datenhaltung (ohne Login). Betrieb, Wartung und Support sowie Weiterentwicklung der Applikation.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
6. Oktober 2017 Publikationsdatum
6. Oktober 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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16. November 2017 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
26. Oktober 2017 Frist für Fragen

Betreff: Submission eLA

16. November 2017 Abgabetermin 10:00

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17. November 2017 Offertöffnung

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1. März 2018 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2021 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation auf simap direkt beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Schweizerische Steuerkonferenz / Generalsekretariat
Tellistrasse 67, Postfach 2531
5001 Aarau
E-Mail-Adresse:  
ksta.lo@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 988095 SSK KOLOG eLohnausweis