Ausschreibung 987839: Einführung Computer-Aided Facility Management Software (CAFM)
Publiziert am: 18. März 2019
Post Immobilien Management und Services AG
Im Projekt «Einführung CAFM» wird eine neue CAFM-Standardsoftware beschafft und in die angepasste IT-Landschaft integriert, um • das Gebäudemanagement, optimal in der Leistungserbringung zu unterstützen. Für weitere Details verweisen wir auf die Ausschreibungsunterlagen.
• das Technische FM,
• Clean und
• auch das Daten- und Flächenmanagement
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
18. März 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Gemäss Ausschreibungsunterlagen. |
3. April 2019 | Frist für Fragen | Fragen des Anbieters zur Ausschreibung und zu den Ausschreibungsunterlagen sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 03.04.2019 zu stellen. |
30. April 2019 | Abgabetermin 12:00 | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
30. April 2019 | Offertöffnung | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
61% | Erfüllung der Anforderungen |
30% | Wirtschaftlichkeit (Preise) |
5% | Transparenz und Qualität des Angebotes |
4% | Präsentation |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
2.1 PO1-03 - Terminplanung
2.2 PO2-01 - Bereitstellung Ressourcen
2.3 PO4-08 - Gewährleistung
2.4 AN1-05 - Gesamtumsatz Gesamtfirma
2.5 AN2-01 - Referenzprojekt 1 (Erfahrung mit grossen FM-Dienstleistern)
2.6 AN2-02 - Referenzprojekt 2 (Erfahrung in der Schweiz)
2.7 AN2-03 - Anzahl bisherige Installationen vom SW-Produkt
2.8 AN2-04 - Nachweis der Befähigung des vorgesehenen Projektleiters
2.9 AN3-02 - Akzeptanz AGB’s
2.10 AN3-03 - Gültigkeit des Angebotes
2.11 AN3-04 - Bonität
2.12 AN3-05 - Sozialversicherungsbeiträge
2.13 AN3-06 - Handelsregisterauszug & Geschäftsbericht
2.14 AN3-07 - Verträge
2.15 AN3-08 - Sozial- und Ethikkodex
2.16 AN3-09 - Geheimhaltungsvereinbarung
2.17 AN3-10 - Einhaltung sozialer Mindestvorschriften in der Schweiz
2.18 AN3-11 - Einhaltung sozialer Mindestvorschriften im Ausland
2.19 AN3-12 - Informations-Sicherheits-Standard ISO/IEC 27002
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
• Informationstechnologie - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Analyse, Konzeption, Realisierung und Einführung von Informatik-Gesamtsysteme bzw. Individualsoftware (Ausgabe September 2018)
• Informationstechnologie - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beschaffung von Standardsoftware (Ausgabe September 2018)
• Informationstechnologie - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wartung von Hard- und die Pflege von Software (Ausgabe September 2018)
• Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen (Ausgabe September 2018)
• CAFM Rahmenvertragsentwurf
• CAFM Initialprojektvertragsentwurf
• CAFM Wartungs- und Supportvertragsentwurf inkl. SLA
Verhandlungen bleiben vorbehalten. Verhandlungssprache ist Deutsch.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) nach Anhang 2a der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) einzuhalten.
Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebots keine Entschädigung beanspruchen.
Die Post beabsichtigt die Anbieter, die aufgrund der Feinevaluation (Bewertung der ZK 4.1. ZK 4.2 und ZK 4.3) noch eine reelle Chance auf eine Zuschlagserteilung haben, zu einer Präsentation einzuladen.
Im Rahmen der Präsentation soll die Praxistauglichkeit der angebotenen Lösung gemäss Pflichtenheft resp. Anforderungskatalog geprüft sowie die Angaben des Anbieters zur Erfüllung der Anforderungen verifiziert werden. Nebst der Prüfung der Einhaltung sämtlicher Technischen Spezifikationen wird das Zuschlagskriterium (ZK 4.4 Präsentation) bewertet. Die Post behält sich vor, diese Angebote zu verhandeln. Die Post weist die Anbieter daher ausdrücklich darauf hin, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.
Die abschliessende Auswertung und Rangierung der Angebote für die Zuschlagserteilung findet nur noch unter den verhandelten Angeboten statt. Demgemäss erhält im Rahmen der Schlussbewertung des Zuschlagskriteriums „Wirtschaftlichkeit (Preise)“ dasjenige Angebot die Maximalpunktzahl, welches unter den verhandelten Angeboten nach Abschluss der Verhandlungen den tiefsten Gesamtpreis für den Leistungsgegenstand ausweist.
Die Anbieter werden gebeten, die Fragen zu den Anforderungen im online Evaluationstool „DecisionAdvisor“ zu beantworten. Die Beantragung eines Zugangs (Benutzername und Passwort) auf den „DecisionAdvisor" erfolgt gemäss der Anleitung, welche im simap.ch als Anhang Nr. 04 publiziert ist.
Geheimhaltungsverpflichtung:
Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weitergegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Subunternehmer / Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während der Angebots- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.
Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der Post zu vernichten.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Wankdorfallee 4
3030 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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