Ausschreibung 987839: Einführung Computer-Aided Facility Management Software (CAFM)

Publiziert am: 18. März 2019

Post Immobilien Management und Services AG

Im Projekt «Einführung CAFM» wird eine neue CAFM-Standardsoftware beschafft und in die angepasste IT-Landschaft integriert, um

• das Gebäudemanagement,
• das Technische FM,
• Clean und
• auch das Daten- und Flächenmanagement

optimal in der Leistungserbringung zu unterstützen.

Für weitere Details verweisen wir auf die Ausschreibungsunterlagen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 72267000: Software-Wartung und -Reparatur
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
18. März 2019 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Gemäss Ausschreibungsunterlagen.

3. April 2019 Frist für Fragen

Fragen des Anbieters zur Ausschreibung und zu den Ausschreibungsunterlagen sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 03.04.2019 zu stellen.
Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt direkt im Frageforum in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis am 15.04.2019. Verspätet eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

30. April 2019 Abgabetermin 12:00

Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt.

30. April 2019 Offertöffnung

Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
61% Erfüllung der Anforderungen
30% Wirtschaftlichkeit (Preise)
5% Transparenz und Qualität des Angebotes
4% Präsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

2.1 PO1-03 - Terminplanung
2.2 PO2-01 - Bereitstellung Ressourcen
2.3 PO4-08 - Gewährleistung
2.4 AN1-05 - Gesamtumsatz Gesamtfirma
2.5 AN2-01 - Referenzprojekt 1 (Erfahrung mit grossen FM-Dienstleistern)
2.6 AN2-02 - Referenzprojekt 2 (Erfahrung in der Schweiz)
2.7 AN2-03 - Anzahl bisherige Installationen vom SW-Produkt
2.8 AN2-04 - Nachweis der Befähigung des vorgesehenen Projektleiters
2.9 AN3-02 - Akzeptanz AGB’s
2.10 AN3-03 - Gültigkeit des Angebotes
2.11 AN3-04 - Bonität
2.12 AN3-05 - Sozialversicherungsbeiträge
2.13 AN3-06 - Handelsregisterauszug & Geschäftsbericht
2.14 AN3-07 - Verträge
2.15 AN3-08 - Sozial- und Ethikkodex
2.16 AN3-09 - Geheimhaltungsvereinbarung
2.17 AN3-10 - Einhaltung sozialer Mindestvorschriften in der Schweiz
2.18 AN3-11 - Einhaltung sozialer Mindestvorschriften im Ausland
2.19 AN3-12 - Informations-Sicherheits-Standard ISO/IEC 27002

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

• Informationstechnologie - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Analyse, Konzeption, Realisierung und Einführung von Informatik-Gesamtsysteme bzw. Individualsoftware (Ausgabe September 2018)
• Informationstechnologie - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beschaffung von Standardsoftware (Ausgabe September 2018)
• Informationstechnologie - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wartung von Hard- und die Pflege von Software (Ausgabe September 2018)
• Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen (Ausgabe September 2018)
• CAFM Rahmenvertragsentwurf
• CAFM Initialprojektvertragsentwurf
• CAFM Wartungs- und Supportvertragsentwurf inkl. SLA

Nachverhandlungen:

Verhandlungen bleiben vorbehalten. Verhandlungssprache ist Deutsch.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) nach Anhang 2a der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) einzuhalten.

Sonstige Angaben:

Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebots keine Entschädigung beanspruchen.

Die Post beabsichtigt die Anbieter, die aufgrund der Feinevaluation (Bewertung der ZK 4.1. ZK 4.2 und ZK 4.3) noch eine reelle Chance auf eine Zuschlagserteilung haben, zu einer Präsentation einzuladen.
Im Rahmen der Präsentation soll die Praxistauglichkeit der angebotenen Lösung gemäss Pflichtenheft resp. Anforderungskatalog geprüft sowie die Angaben des Anbieters zur Erfüllung der Anforderungen verifiziert werden. Nebst der Prüfung der Einhaltung sämtlicher Technischen Spezifikationen wird das Zuschlagskriterium (ZK 4.4 Präsentation) bewertet. Die Post behält sich vor, diese Angebote zu verhandeln. Die Post weist die Anbieter daher ausdrücklich darauf hin, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.

Die abschliessende Auswertung und Rangierung der Angebote für die Zuschlagserteilung findet nur noch unter den verhandelten Angeboten statt. Demgemäss erhält im Rahmen der Schlussbewertung des Zuschlagskriteriums „Wirtschaftlichkeit (Preise)“ dasjenige Angebot die Maximalpunktzahl, welches unter den verhandelten Angeboten nach Abschluss der Verhandlungen den tiefsten Gesamtpreis für den Leistungsgegenstand ausweist.

Die Anbieter werden gebeten, die Fragen zu den Anforderungen im online Evaluationstool „DecisionAdvisor“ zu beantworten. Die Beantragung eines Zugangs (Benutzername und Passwort) auf den „DecisionAdvisor" erfolgt gemäss der Anleitung, welche im simap.ch als Anhang Nr. 04 publiziert ist.

Geheimhaltungsverpflichtung:
Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weitergegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Subunternehmer / Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während der Angebots- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.

Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der Post zu vernichten.

Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Post Immobilien Management und Services AG
Wankdorfallee 4
3030 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto-cafm@post.ch