Zuschlag 987279: Publikationen nach Artikel 6 Absatz 2 ÖBG hier eingeben (s. Ziff. 1.1)
Publiziert am: 23. September 2017
Amt für Justizvollzug (AJV)
Die Mitarbeitenden des Amtes für Justizvollzug (AJV) erfassen ihre Arbeitszeit und buchen ihre Spesen über inova:time der Inova:solutions AG, Ostermundigen (im Weiteren: TIME), dem im Kanton Bern ausschliesslich genutzten Standardprodukt. Für die Erfassung von Schichtarbeit hat TIME bisher aber eine integrierte Lösung für die Personaleinsatzplanung gefehlt. Im AJV werden bis heute die unterschiedlichsten Instrumente für die Personaleinsatzplanung verwendet. Ein hoher manueller Aufwand für den Abgleich der Plan-Ist-Daten ist dabei unumgänglich. Das Regionalgefängnis Bern (RGBE) des AJV hat mit der Firma Inova:solutions AG ein IT-Tool zur Personal- und Ressourceneinsatzplanung (PREP) entwickelt und in den verschiedensten Produktionsstufen getestet. Seit 1. Januar 2017 wird die Personaleinsatzplanung im RGBE als Pilotbetrieb getestet. Aufgrund der guten Erfahrungen soll das Instrument auch bei den übrigen Organisationseinheiten im Amt für Justizvollzug eingeführt werden. Unverzichtbar ist zudem eine IT-Schnittstelle im kantonsweit ausschliesslich genutzten Finanzinformationssystem (Financial information system; FIS) der Inova:solutions AG zwischen PREP und TIME. Diese gegenseitige Verbuchungsmöglichkeit zwischen den Standard-Tools muss unbedingt sichergestellt sein. Freihändige Vergabe gemäss Art. 7 Abs. 3 lit. f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21) i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. a des Gesetzes vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG; BSG 731.2) i.V.m. Art. XV Ziff. 1 lit. d des Übereinkommens vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA; SR 0.632.231.422): Der gesamte Kanton Bern nutzt sowohl FIS als auch TIME der Inova:solutions als Standardprodukte. Das bereits in einer Testphase für das RGBE erprobte Produkt PREP der gleichen Entwicklerin ist schlicht die einzige ideale Ergänzung und Erweiterung dieser bereits erbrachten Leistungen. Es ist unverzichtbar, dass die IT-Schnittstelle zu den bereits vorhandenen Produkten ohne Verzug und Friktionen funktioniert, um die Kontinuität der gesamten Zeit-, Spesen und Finanzerfassung zu gewährleisten. Freihändige Vergabe gemäss Art. 7 Abs. 3 lit. c ÖBV i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. a ÖBG i.V.m. Art. XV Ziff. 1 lit. b GPA: Aufgrund des mehrfach erprobten Know hows der Inova:solutions AG auf dem Gebiet der Finanz- und Zeiterfassung und wegen der technischen Besonderheiten des Auftrags (Schnittstellen zu TIME und FIS) sowie aus Gründen des Immaterialgüterschutzes (FIS, TIME und PREP) kommt nur die Inova:solutions AG als Anbieterin in Frage. Freihändige Vergabe gemäss Art. 7 Abs. 3 lit. g ÖBV i.V.m. Art. 6 ÖBG: Der Kanton Bern hatte den Grundauftrag für das Finanzinformationssystem FIS sowie für das Zeit- und Spesenerfassungs-Tool TIME an die Inova:solutions AG in einem öffentlichen Beschaffungsverfahren vergeben. Aus diesen Gründen ist eine freihändige Vergabe an die Inova:solutions AG, Ostermundigen, zulässig.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
22.09.2017
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Polizei- und
Militärdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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