Abbruch 986757: QS ERP operativ

Publiziert am: 22. September 2017

Kanton Bern, handelnd durch die Finanzverwaltung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Unterstützung der Finanzdirektion auf operativer Ebene in der Konzept-, Realisierungs- und Einführungsphase (gemäss HERMES 5.1) des Organisations- und alsdann IT-Projekts zur Einführung eines ERP-Systems auf der Hierarchieebene Führung.

Die Beschaffung wird in drei verschiedene Leistungspakete aufgeteilt, wovon zwei als Optionen ausgeschrieben werden. Auf eine Aufteilung in verschiedene Lose wird bewusst verzichtet (keine Teilangebote erwünscht).

Der angestrebte Vertrag umfasst alle drei Optionen, weshalb auch alle drei zu offerieren sind.

Grundleistung
Qualitätssicherung zu Handen des Aufraggebervertreters auf operativer Ebene in der Phase Konzeption gemäss HERMES 5.1.

Option 1
Qualitätssicherung zu Handen des Aufraggebervertreters auf operativer Ebene in der Phase Realisierung gemäss HERMES 5.1.

Option 2
Qualitätssicherung zu Handen des Aufraggebervertreters auf operativer Ebene in der Phase Einführung gemäss HERMES 5.1.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Abbruch
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 75000000: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Eignung, Zuschlag, Bedingungen


Ausschreibung vom:
19. Mai 2017

Offizielles Publikationsorgan:
www.simap.ch

Reasons:
  • Kein Anforderungsgerechtes Angebot ist eingegangen.

Bemerkung:

Auf die Ausschreibung vom 19.05.2017 ist ein Angebot termingerecht eingegangen. Dieses wurde vom Verfahren ausgeschlossen, weil es der Ausschreibung respektive den Ausschreibungsunterlagen nicht entsprochen hat (Art. 24 Abs. 1 Bst. b ÖBV) und weil Eignungskriterien nicht erfüllt waren (Art. 24 Abs. 1 Bst. c ÖBV).

Das Vergabeverfahren kann aus wichtigen Gründen abgebrochen werden (Art. 29 Abs. 1 ÖBV). Ein wichtiger Grund liegt namentlich vor, wenn die eingereichten Angebote keinen wirksamen Wettbewerb garantieren (Art. 29 Abs. 2 Bst. d ÖBV). Mit dem erwähnten Ausschluss verblieb kein Angebot mehr im Verfahren, wodurch ein Vertragsschluss nicht mehr möglich ist.

Aus diesen Gründen ist das Vergabeverfahren abzubrechen.

Dieser Ausgang des Verfahrens erlaubt es der Vergabestelle u.a., den Gegenstand im freihändigen, überschwelligen Verfahren zu beschaffen (Art. 7 Abs. 3 Bst. a ÖBV i.V.m. Art. 6 Abs. 2 ÖBG). Die weiteren Schritte erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Ausschlussverfügung vom 01.09.2017 wurde keine Beschwerde eingereicht. Gegen die vorliegende Publikation kann kein Rechtsmittel ergriffen werden.


Kontakt

Kanton Bern, handelnd durch die Finanzverwaltung
Wildhainweg 9
3012 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.kaio@fin.be.ch

Link auf simap : 986757 QS ERP operativ