Abbruch 986757: QS ERP operativ
Publiziert am: 22. September 2017
Kanton Bern, handelnd durch die Finanzverwaltung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Unterstützung der Finanzdirektion auf operativer Ebene in der Konzept-, Realisierungs- und Einführungsphase (gemäss HERMES 5.1) des Organisations- und alsdann IT-Projekts zur Einführung eines ERP-Systems auf der Hierarchieebene Führung. Die Beschaffung wird in drei verschiedene Leistungspakete aufgeteilt, wovon zwei als Optionen ausgeschrieben werden. Auf eine Aufteilung in verschiedene Lose wird bewusst verzichtet (keine Teilangebote erwünscht). Der angestrebte Vertrag umfasst alle drei Optionen, weshalb auch alle drei zu offerieren sind. Grundleistung Option 1 Option 2
Qualitätssicherung zu Handen des Aufraggebervertreters auf operativer Ebene in der Phase Konzeption gemäss HERMES 5.1.
Qualitätssicherung zu Handen des Aufraggebervertreters auf operativer Ebene in der Phase Realisierung gemäss HERMES 5.1.
Qualitätssicherung zu Handen des Aufraggebervertreters auf operativer Ebene in der Phase Einführung gemäss HERMES 5.1.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Eignung, Zuschlag, Bedingungen
- Kein Anforderungsgerechtes Angebot ist eingegangen.
Auf die Ausschreibung vom 19.05.2017 ist ein Angebot termingerecht eingegangen. Dieses wurde vom Verfahren ausgeschlossen, weil es der Ausschreibung respektive den Ausschreibungsunterlagen nicht entsprochen hat (Art. 24 Abs. 1 Bst. b ÖBV) und weil Eignungskriterien nicht erfüllt waren (Art. 24 Abs. 1 Bst. c ÖBV).
Das Vergabeverfahren kann aus wichtigen Gründen abgebrochen werden (Art. 29 Abs. 1 ÖBV). Ein wichtiger Grund liegt namentlich vor, wenn die eingereichten Angebote keinen wirksamen Wettbewerb garantieren (Art. 29 Abs. 2 Bst. d ÖBV). Mit dem erwähnten Ausschluss verblieb kein Angebot mehr im Verfahren, wodurch ein Vertragsschluss nicht mehr möglich ist.
Aus diesen Gründen ist das Vergabeverfahren abzubrechen.
Dieser Ausgang des Verfahrens erlaubt es der Vergabestelle u.a., den Gegenstand im freihändigen, überschwelligen Verfahren zu beschaffen (Art. 7 Abs. 3 Bst. a ÖBV i.V.m. Art. 6 Abs. 2 ÖBG). Die weiteren Schritte erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Gegen die Ausschlussverfügung vom 01.09.2017 wurde keine Beschwerde eingereicht. Gegen die vorliegende Publikation kann kein Rechtsmittel ergriffen werden.
Wildhainweg 9
3012 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...