Zuschlag 985391: Service Erweiterung DECT Telefonie
Publiziert am: 19. September 2017
Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern
Im Rahmen des Projekts HarmTel werden bis Ende 2017 die alten Telefonie-Lösungen durch die neue UCC-Technologie auf der Basis von Skype for Business abgelöst. Bestehende DECT-Anlagen an verschiedenen Standorten sollen nun durch IP-DECT ersetzt und an den UCC-Telefonieservice angebunden werden. Das Auftragsvolumen für die nächsten 5 Jahre wird auf ca. CHF 120'000 exkl. MWST geschätzt. Mit seinem Request for Information (RFI) vom 22. August 2017 (Vorankündigung; Meldungsnummer 981605) machte das Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO) auf simap.ch bekannt, dass es sich aufgrund der technischen Anforderungen an den DECT-Service mit der Frage konfrontiert sehe, ob für diese Service-Erweiterung überhaupt ein Wettbewerb bestehe und wenn ja, welche potenziellen Anbietenden in Frage kommen würden. Zur Klärung dieser Fragestellung forderte das KAIO, unter Angabe von Eignungskriterien und technischen Spezifikationen, geeignete Unternehmen auf, sich bis zum 13. September 2017 zu melden. Innert Frist hat kein Unternehmen auf den RFI reagiert. Das KAIO darf deshalb in guten Treuen davon ausgehen, dass neben dem vorliegend berücksichtigten Unternehmen, sich keine anderen Marktteilnehmer in der Lage sehen, die genannten Leistungen erbringen zu können. Gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. c der Verordnung vom 16. Oktober 2016 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn auf Grund der technischen Besonderheiten des Auftrags nur eine Anbieterin oder ein Anbieter in Frage kommt. Aus diesen Gründen ist eine freihändige Vergabe an die Ascom Solutions AG, Mägenwil zulässig.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
19.09.2017
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Vertrag wird erst abgeschlossen, nachdem der vorliegende Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.
Wildhainweg 9
3012 Bern
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