Ausschreibung 984883: Rastplatzreinigung A1 Aargau

Publiziert am: 14. September 2017

NSNW AG

Gemäss Dokument Leistungsbeschriebe


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

A1 (Aargau)

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 50000000: Reparatur- und Wartungsdienste
Tags (Bau):
  • 3: Geotechnische und weitere Gutachten
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
14. September 2017 Publikationsdatum
15. September 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschliesslich als Download zur Verfügung.

17. Oktober 2017 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
18. Oktober 2017 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind nur via simap.ch bis zum genannten Termin einzureichen (telefonische Auskünfte werden keine erteilt)

25. Oktober 2017 Abgabetermin 12:00

Gemäss Dokument Ausschreibungsgrundlagen

25. Oktober 2017 Offertöffnung

Gemäss Dokument Ausschreibungsgrundlagen

1. Januar 2018 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2021 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70% Preis
10% Referenzen Reinigung öffentliche WC Anlagen
10% Organisation/Unternehmensgrösse (Organigramme)
10% Elektronisches Meldesystem für Schäden/Präsenzzeit

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nein

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

Grundsätzliche Anforderungen:

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

Offizielles Publikationsorgan:

Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft

Rechtsmittelbelehrung:

Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.


Kontakt

NSNW AG
Netzenstrasse 1
4450 Sissach
Telefon: 061 975 45 45
E-Mail-Adresse:  
halil.yildiz@nsnw.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 984883 Rastplatzreinigung A1 Aargau