Zuschlag 984553: Enterprise Mobility Management (EMM) Platin Lizenz
Publiziert am: 13. September 2017
Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern
Das Amt für Informatik und Organisation (nachfolgend «KAIO») hat am 04.11.2015 die Umsetzung eines Enterprise Mobility Managements (nachfolgend «EMM») für den Kanton Bern öffentlich ausgeschrieben (simap-Projekt Nr. 132089). Mit Verfügung vom 28.01.2016 erhielt die Swisscom (Schweiz) AG, Worblaufen (nachfolgend «Swisscom») hierfür den Zuschlag. Gegen die Zuschlagsverfügung sind keine Beschwerden eingegangen. EMM wird durch die Swisscom unter Einsatz der Applikation «MobileIron» umgesetzt. Das KAIO konnte somit seit Anfang 2016 den Organisationseinheiten der Bernischen Kantonsverwaltung eine zentrale, einheitliche, professionelle, sichere und wirtschaftliche Lösung zum Management von mobilen Geräten zur Verfügung stellen und schaffte damit als Ergänzung zum Kantonalen Workplace KWP eine wichtige Grundlage für mobiles Arbeiten in der Kantonsverwaltung. Die Leistungen, welche sich zum heutigen Zeitpunkt im Einsatz befinden, basieren auf dem Lizenzpaket «Gold» der Swisscom. Aufgrund von neuen, wichtigen Anforderungen an die EMM-Lösung (insbesondere Freigabe des Bildschirms für den Service Desk und Integration von sogenannten Per-App-VPN-Tunnels ohne den Einsatz eines zusätzlichen VPN-Concentrators), müssen diese Leistungen ergänzt werden. Die genannten Leistungen können über ein Upgrade des Lizenzpakets von «Gold» auf «Platin» durch die Swisscom umgesetzt werden. Auf Basis des Mengengerüsts gemäss der Ausschreibung vom 04.11.2015 werden die Mehrausgaben für die Ergänzung dieser Leistungen bis zum Vertragsende per 31.12.2019 auf CHF 487'200 inkl. MWST geschätzt. Gemäss Art. 7 Abs. 3 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) können Leistungen u.a. ausnahmsweise dann freihändig vergeben werden, wenn die Ergänzung und Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet werden kann (Bst. f); und wenn die Auftraggeberin einen neuen Auftrag vergibt, der sich auf einen Grundauftrag bezieht, der im offenen Verfahren vergeben worden ist und bei dem die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe in den Ausschreibungsunterlagen (nachfolgen «ASU») enthalten war (Bst. g). Vorliegend hat sich das KAIO die Möglichkeit der freihändigen Vergabe von Folgeaufträgen in Ziffer 1.7 der ASU vorbehalten. Bereits aus diesem Grund ist eine freihändige Vergabe in diesem Fall zulässig. Darüber hinaus können aber die genannten Leistungen ausschliesslich der Swisscom vergeben werden, da sie bereits die Basisleistungen im Bereich EMM erbringt und eine Ergänzung und Erweiterung dieser Leistungen deshalb nicht durch eine andere Leistungserbringerin erbracht werden könnten, ohne dass die Kontinuität der Dienstleistungen beeinträchtigt würden. Aus diesen Gründen ist die freihändige Vergabe zulässig.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
13.09.2017
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Vertragsabschluss erfolgt nachdem der vorliegende Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.
Wildhainweg 9
3012 Bern
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