Ausschreibung 981995: (17008) 725 Lifecycle-Unterstützung Wohnweb
Publiziert am: 21. August 2017
Bundesamt für Wohnwesen BWO
Die Anwendung „Wohnweb“ unterstützt die Kernprozesse des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO). Dazu gehört insbesondere die Vergabe von Bundeshilfen im Bereich der Wohnraumförderung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben (WEG, WFG, WS). Der Beschaffungsgegenstand wird in einer Grundleistung (GL) sowie drei optionalen Leistungen (OP) wie folgt ausgeschrieben. - GL01: Lifecycle-Unterstützung Wohnweb im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2019
Vorliegende Ausschreibung bezweckt die Auswahl einer kompetenten, zuverlässigen und leistungsstarken Anbieterin, welche die benötigten „Lifecycle Management“ -Leistungen für die Fachanwendung Wohnweb erbringen kann.
- OP01: Einmalige Übernahmearbeiten „Wissenstransfer“ im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2019
- OP02: Lifecycle-Unterstützung Wohnweb im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2025
- OP03: Betrieb (6 Jahre) im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2025
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bundesamt für Wohnwesen BWO |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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21. August 2017 | Publikationsdatum | |
21. August 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
4. September 2017 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
5. Oktober 2017 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
10. Oktober 2017 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
1. Januar 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | ZK1 Preis |
10% | ZK2.1 Technische Kenntnisse Schlüsselteam |
25% | ZK2.2 Praktische Erfahrungen Schlüsselteam |
12.5% | ZK2.3 Spezifisches Fachwissen Schlüsselteam |
12.5% | ZK2.4 Wissenstransfer |
10% | ZK2.5 Lösungskonzept Ablösung Oracle Reports/Discoverer |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Referenzen
Die Anbieterin verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag (Lifecycle-Unterstützung) hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Sie weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
(Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben)
EK03 Ansprechpartner
Die Anbieterin verfügt über eine Ansprechpartnerin (SPOC), welche bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK04 Ersatz von Mitarbeitenden
Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
- Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Auftraggeberin beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Auftraggeberin ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt;
- Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Anbieterin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Die Anbieterin ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können (Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; siehe Referenz [EUSP] des Pflichtenhefts).
EK06 Einhaltung Datenschutz
Die Anbieterin garantiert im Rahmen der gesamten Leistungserbringung die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Informatiksicherheit und des Datenschutzes des Bundes gemäss:
- dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz [DSG];
- der Verordnung vom 14. Juni 1993 zum DSG [VDSG];
- Verordnung vom 9. Dezember 2011 über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung [BINF];
- Weisungen des Bundesrates vom 01. Januar 2016 über die Informatiksicherheit in der Bundesverwaltung [WISB]);
- Vorgaben des ISB vom 09. Februar 2016 zum IKT-Grundschutz in der Bundesverwaltung [VISB].
Die Anbieterin garantiert zudem im Rahmen der gesamten Leistungserbringung diese Verpflichtungen auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer und beigezogene Dritte zu überbinden.
EK07a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Die Anbieterin bestätigt, dass sie selber sowie die von ihr beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieterinnen mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK08 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.
EK09 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Die Anbieterin ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 1 zum Pflichtenheft vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK10 Personalverleih
Die zum Einsatz kommenden Mitarbeitenden sind entweder bei der Anbieterin angestellt oder arbeiten als Subunternehmer in seinem Namen. Personalverleihfirmen dürfen nicht als Anbieter auftreten.
EK11 Quellcode/Nutzungsrechte
Die Anbieterin bestätigt, sämtliche im Auftrag des Auftragsgebers erstellten Quellcodes vollumfänglich dem Auftraggeber abzutreten.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
• Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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