Ausschreibung 981541: Switches Stadtverwaltung Aarau 2017
Publiziert am: 8. September 2017
Stadt Aarau
Die Stadtverwaltung Aarau beabsichtigt ihre Cisco Catalyst Switches, welche das Ende des Lebenszyklus erreicht haben, in den kommenden Jahren zu ersetzten. Mit dieser Beschaffung soll der Gerätebedarf bis Ende 2021 abgedeckt werden. Zu diesem Zweck sucht die Stadtverwaltung einen Anbieter, der sie mit diesen Geräten versorgt und mit Dienstleistungen unterstützen kann. Die Versorgung und die zu erbringenden Dienstleistungen müssen durch einen qualifizierten Dienstleister erfolgen. Der Ansprechpartner (Single- Point-of-Contact) der Stadtverwaltung für alle zu erbringenden Leistungen muss beim Dienstleister angesiedelt sein.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
8. September 2017 | Publikationsdatum | |
8. September 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
17. Oktober 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
25. September 2017 | Frist für Fragen | Fragen sind ausschliesslich schriftlich (auch E-Mail zulässig) und in deutscher Sprache an folgende Adresse zu richten: oder per E-Mail: beschaffung@aarau.ch mit Betreffzeile: Switches Stadtverwaltung Aarau 2017 |
18. Oktober 2017 | Abgabetermin 11:30 | None |
18. Oktober 2017 | Offertöffnung | None |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | ZK 1 Anbieter-/Dienstleistereigenschaften |
70% | ZK 2 Preise und Kosten |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind in dem Vergabeverfahren nicht zugelassen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Gemäss den submissionsrechtlichen Bestimmungen des Kantons Aargau sind Verhandlungen über Preise und Preisnachlässe nicht zulässig.
Gemäss Submissionsdekret des Kantons Aargau
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Rathausgasse 1
5000 Aarau
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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