Zuschlag 981437: GEVER: Vergabe UBit OS/OV und OSLW
Publiziert am: 4. September 2017
Kanton St.Gallen, Staatskanzlei
Nach Art. 16 Abs. 1 Bst. d) der Verordnung vom 21. April 1998 über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB, sGS 841.11) kann ein Auftrag unabhängig von seiner Höhe dann freihändig vergeben werden, wenn auf Grund der technischen Besonderheiten des Auftrags nur ein Anbieter in Frage kommt. Die Erfahrungen des Bundes und anderer Kantone zeigen, dass GEVER-Einführungen in hohem Masse Change-Management-Projekte sind. Vor diesem Hintergrund zeigte sich im Rahmen eines «Proof of Concept», dass die Nutzung der Übergangslösung OS-Laufwerk einen wertvollen Beitrag zur Abfederung dieses Prozesses leistete. Mit einer Verpflichtung der Firma UBit Schweiz AG bietet sich dem Kanton St.Gallen die Möglichkeit, sowohl die benötigten Beratungsdienstleistungen für die organisatorischen Vorarbeiten wie auch die Implementation der Übergangslösung OS-Laufwerk aus einer Hand zu bekommen. Die Kombination von organisatorischen Vorarbeiten zusammen mit dem Einsatz des OS-Laufwerks wird in der Schweiz nur von UBit Schweiz AG angeboten. Deshalb haben sowohl der Bund als auch diejenigen Kantone, welche dieses Vorgehen gewählt haben, die Firma UBit Schweiz AG damit beauftragt. Diese Einzigartigkeit, welche das Gesetz und die Rechtsprechung für die Anwendung der Ausnahmebestimmung verlangen, ist nach sorgfältiger Abklärung der Ausgangslage und der technischen Anforderungen in mehrfacher Hinsicht gegeben, um der UBit Schweiz AG einen Direktauftrag zu erteilen: 1. OS-Laufwerk ist eine Eigenentwicklung der Firma UBit Schweiz AG. Es handelt sich dabei um eine Daten-Ablage anhand eines Ordnungssystems mit Berechtigungen, GEVER-spezifischen Metadaten und Vererbungsmöglichkeiten auf einem Filesystem, welches in die bestehende Arbeitsplatz- und Fileserver-Infrastruktur des Kunden vollständig integriert werden kann. Diese Integration in die Arbeitsplatz- und Fileserver-Infrastruktur war im Kanton St.Gallen eine zwingende Vorgabe. Die Umsetzung eines Ordnungssystems auf einem Filesystem ist nur möglich, indem mittels OS-Laufwerk die Windows-Pfadlängenbegrenzung aufgehoben wird. So wird die Migration von Daten aus dem Filesystem inkl. GEVER-konformer Metadaten in das GEVER-System des Kantons St.Gallen ermöglicht.
2. Im Rahmen eines «Proof of Concept» hat sich die Nutzung von OS-Laufwerk inkl. Etablierung einer technischen Schnittstelle ins GEVER-System bewährt. Zudem hat die Firma UBit Schweiz AG die Begleitung der organisatorischen Vorarbeiten inkl. Einführung OS-Laufwerk in Form des genannten «Proof of Concept» bereits erfolgreich ausgeführt.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
25.08.2017
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Gegen diese Vergabe kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
(falls der Zuschlag den Anbietern nicht vorgängig mit begründeter Verfügung samt Rechtsmittelbelehrung eröffnet wurde)
Die Firma UBit Schweiz AG wird beauftragt, die organisatorische und technische GEVER-Einführung mit OS-Laufwerk bei der Staatskanzlei (inkl. RR und KR) und fünf Generalsekretariaten umzusetzen.
Nach erfolgreicher Einführung von GEVER mit OS-Laufwerk in den oben genannten Stellen wird ein Rahmenvertrag für die flächendeckende Einführung in den Ämtern ausgearbeitet.
Regierungsgebäude
9001 St.Gallen
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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