Ausschreibung 980743: Wartung und Weiterentwicklung Data Warehouse
Publiziert am: 22. September 2017
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Ziel ist es mit einem geeigneten Anbieter von Fachspezialisten im Bereich NESKO-DWH einen Rahmenvertrag über fünf Jahre abzuschliessen. Der Vertrag kann nach Ablauf der ersten zwei Jahre jährlich, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, gekündet werden. Es soll sichergestellt werden, dass das bestehende NESKO-DWH gewartet und weiterentwickelt wird. Die Weiterentwicklung des NESKO-DWH auf weitere Steuerarten wie z.B. Quellensteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuern und Grundstückgewinnsteuern, Entwicklung weiterer Kalkulationsmöglichkeiten soll ermöglicht werden.
Gesucht wird dazu eine spezialisierte Fachperson, die vom Requirements-Engineering bis zur fertigen Implementierung von Komponenten im Stande ist, die NESKO-DWH Lösung im Auftrag der Steuerverwaltung weiter zu formen.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Einsatzort ist grundsätzlich der Sitz der Steuerverwaltung des Kantons Bern in Bern-Bümpliz. Ausnahmen werden separat vereinbart. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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22. September 2017 | Publikationsdatum | |
22. September 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
3. November 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
3. Oktober 2017 | Frist für Fragen | Direkte Kontakte zwischen den Anbietenden und den zuständigen Personen bei der Vergabestelle sind nicht vorgesehen. Fragen im Zusammenhang mit den ASU sind ausschliesslich im simap-Forum in der für das Angebot vorgesehenen Sprache zu stellen und werden dort, für alle Anbietenden ersichtlich, beantwortet. |
3. November 2017 | Abgabetermin 23:59 | Der vollständig ausgefüllte DecisionAdvisor-Lieferantenreport ist rechtsgültig unterzeichnet in Papierform (einfach) bis spätestens 03.11.2017, 23:59 Uhr der Schweizerischen Post übergeben oder muss spätestens am 03.11.2017 bis 15:30 Uhr verschlossen an der oben genannten Adresse eingegangen sein. Der DecisionAdvisor-Lieferantenreport kann von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. |
13. November 2017 | Offertöffnung | Der vollständig ausgefüllte DecisionAdvisor-Lieferantenreport ist rechtsgültig unterzeichnet in Papierform (einfach) bis spätestens 03.11.2017, 23:59 Uhr der Schweizerischen Post übergeben oder muss spätestens am 03.11.2017 bis 15:30 Uhr verschlossen an der oben genannten Adresse eingegangen sein. Der DecisionAdvisor-Lieferantenreport kann von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | Qualifikationen Spezialist/in DWH |
10% | Qualifikationen Stellvertreter/in Spezialist/in DWH |
20% | Anbieterpräsentation |
40% | Preis |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es werden keine Verhandlungen geführt.
Es gelten die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB), das kantonale Gesetz (ÖBG) und die kantonale Verordnung (ÖBV) über das öffentliche Beschaffungswesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Folgeaufträge, die sich auf den vorliegenden Auftrag beziehen, im freihändigen Verfahren an den Zuschlagsempfänger zu vergeben (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV).
Wenn der Auftrag nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss ausgeführt wird, ist der Auftraggeber berechtigt, den Zuschlag zu widerrufen (Art. 8 ÖBG). Der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, den Auftrag ohne neue Ausschreibung der oder dem Anbietenden mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Erteilung der Ausgabenbewilligung durch die dafür zuständige Behörde.
Für die Nachforderung allfällig vergessener einzelner Nachweise oder Unterschriften, beabsichtigt die Vergabestelle per E-Mail eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Vorbehalten bleibt der Ausschluss von Angeboten, in denen mehrere Nachweise oder Unterschriften, oder andere zwingende Inhalte fehlen.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Wildhainweg 9
3012 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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