Ausschreibung 978217: (17068) 341 Erneuerung Webapplikation „E-Tierversuche“ (E-TV)

Publiziert am: 21. Juli 2017

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Um die Einhaltung sämtlicher Vorgaben rund um Tierversuche in der Schweiz sicherstellen zu können, wird die Webapplikation E-Tierversuche (E-TV) verwendet. E-TV ist ein zentrales Informationssystem für alle im Tierversuchswesen beteiligten Institute und Behörden und erlaubt den beteiligten Personen die offiziellen Abläufe effizient und elektronisch zu verwalten.
Dazu gehört die elektronische Abwicklung des gesamten Bewilligungsvefahrens für Tierversuche und die Verwaltung der obligatorischen Aus- und Weiterbildung der Forschenden, die Überwachung der Tierversuche, die Erstellung von Berichten und der Jahresstatistik.
Da der Vertrag zwischen dem BLV und dem Anbieter der heutigen Lösung im Jahr 2019 ausläuft und die Anwendung gleichzeitig das Ende ihres Lebenszyklus erreicht hat, wird hiermit die entsprechende Ersatzbeschaffung ausgeschrieben.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern. Nur die Schulungen (OP02) können schweizweit stattfinden.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
  • 48614000: Datenerfassungssystem
  • 48400000: Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
  • 48445000: Softwarepaket für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM)
  • 48613000: Elektronische Datenverwaltung
  • 48311100: Dokumentenverwaltungssystem
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Ablösung Webanwendung E-TV. Konzipierung, Realisierung, Einführung & Schulung, Support & Wartung, Betrieb und Weiterentwicklung.

  • Lot 2:

    Durchführung von maximal fünf Sicherheitsaudits

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
21. Juli 2017 Publikationsdatum
21. Juli 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

Aus Vertraulichkeitsgründen sind diverse Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen nicht öffentlich zugänglich. Anbieter, die zwecks Erstellung eines Angebotes alle Unterlagen erhalten wollen, müssen vorgängig eine Vertraulichkeitserklärung (siehe Anhang 02) unterzeichnen. Die unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung ist hierfür (als PDF per E-Mail) an die Kontaktadresse in Ziffer 1.2 (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) zu senden. Daraufhin erfolgt die Herausgabe der vertraulichen Unterlagen elektronisch.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, die relevanten Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).

10. August 2017 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

11. September 2017 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

18. September 2017 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Januar 2018 Geplanter Projektstart
30. Juni 2034 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Ablösung Webanwendung E-TV. Konzipierung, Realisierung, Einführung & Schulung, Support & Wartung, Betrieb und Weiterentwicklung.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2018 bis 30.06.2034

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
5000 Punkte ZK01 Erfüllung Qualitätsanforderung
3500 Punkte ZK02 Preis
1500 Punkte ZK03 Anbieterpräsentation

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 03 ersichtlich.



2: Durchführung von maximal fünf Sicherheitsaudits
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2019 bis 30.06.2034

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
5000 Punkte ZK01 Erfüllung Qualitätsanforderung
5000 Punkte ZK02 Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 21 ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

Eignungskriterien für das Los 1:

EK01
Gesamtverantwortung
Der Anbieter bestätigt, dass er im Sinne der Ausschreibung (vgl. Pflichtenheft) ein Komplettsystem anbietet.
Der Beizug von Subunternehmen für die Optionen 2, 5 und 6 ist möglich. In diesem Fall sind die Subunternehmen aufzulisten mit genauen Angaben Ihrer Rolle.
Der Anbieter übernimmt in jedem Fall die alleinige Verantwortung für alle Leistungen und ist alleiniger Ansprechpartner. Der Auftraggeber tritt in kein Vertragsverhältnis mit allfällig beigezogenen Sublieferanten.

EK02
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter und alle Subunternehmer verfügen über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
Bei einem Angebot mit Subunternehmern sind die Nachweise für alle beteiligten Firmen zu erbringen.

EK03
Erfahrung (Grundauftrag, OP01-OP04, OP07-OP08)
Der Anbieter bzw. vorgesehene Subunternehmer verfügt über genügend Erfahrung mit Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität (Einführen inkl. Konfiguration/Teilprogrammierung einer Applikation zur Bearbeitung von Anträgen/Gesuchen ähnlich jener, welche in dieser Ausschreibung beschrieben sind inkl. Wartung bei der Bundesverwaltung, Grosskonzern oder einer anderen öffentlichrechtlichen Institution) vergleichbar sind.
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzaufträgen, welche frühestens 2012 erfolgreich und vollständig abgeschlossen wurden und über mindestens 3 Jahre gelaufen sind, nach.
Als Nachweis sind die geforderten Referenzen im Anhang 15 zu beschreiben.

EK04
Erfahrung (OP05, OP06)
Der Anbieter des Betriebs verfügt über genügend Erfahrung mit Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität (Betrieb einer Softwareapplikation mit sensiblen Daten für die Bundesverwaltung, Grosskonzern oder einer anderen öffentlichrechtlichen Institution auf welche von bundesexternem Netz zugegriffen werden kann) vergleichbar sind.
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzaufträgen, welche frühestens 2012 positiv beendet wurden und bei welchen der Betrieb über mindestens 3 Jahre gelaufen ist, nach.
Als Nachweis sind die geforderten Referenzen im Anhang 15 zu beschreiben.

EK05
ISO 27001
Der/die Anbieter für die Phasen "Realisierung" und "Betrieb" bestätigt/bestätigen, dass er/sie über eine aktuelle ISO 27001 Zertifizierung oder gleichwertig verfügt.
Als Nachweis ist das entsprechende Zertfikat beizulegen bzw. die Gleichwertigkeit zu belegen.

EK06
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK07
SPOC
Nachweis, dass der Anbieter über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen zuständig ist. Hierzu bitte alle Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOC sowie des Stellvertreters angeben.

EK08
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache mündlich und schriftlich (mindestens Niveau C1 gemäss Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren und die Projektergebnisse/Dokumentationen in englischer und deutscher Sprache erstellen können. Zudem muss die Projektleitung bzw. ein Mitglied des Projektteams in französischer Sprache mündlich und schriftlich (mindestens Niveau B1 gemäss Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren können und bei Bedarf vor Ort bei der Bedarfsstelle eine korrekte Kommunikation sicherstellen können.
Als Nachweis ist zu beschreiben, wie dieses Kriterium erfüllt wird und wenn die aufgeführten Schlüsselpersonen weder Deutsch noch Französisch als Muttersprache haben, so sind die entsprechenden Zertifikate beizulegen bzw. eindeutig nachzuweisen inwiefern die Sprachniveaus erfüllt werden (z.B. durch Belegen von entsprechender Berufserfahrung im IT-Umfeld im relevanten Sprachraum).

EK09
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter sowie alle Subunternehmer sind bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK10
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 1)
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK11
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Der Anbieter sowie alle Subunternehmer akzeptieren folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
Firmen, die Änderungen anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK12
Vertragsentwurf
Der Anbieter sowie die betroffenen Subunternehmer sind bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 18 des Pflichtenhefts sowie die Vorlagen für Einzelverträge (Anhänge 19 und 20) vollumfänglich und vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK13
Datenbearbeitung in der Schweiz
Der Anbieter und alle Subunternehmer haben sicherzustellen, dass die Datenbearbeitung ausschliesslich in der Schweiz erfolgt. Jeglicher Zugriff vom Ausland auf die Daten ist zu verhindern. Unter Datenbearbeitung ist jeder Umgang mit Daten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten gemeint. Diese Klausel betrifft alle Daten, welche der Anbieter im Rahmen der Leistungserfüllung bearbeitet, insbesondere auch Daten aus Zwischenspeicherung oder Randdaten.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz unter Beilage eines Konzepts, wie der Anbieter diese Anforderung sicherstellt.

EK 14
Keine Pflicht zur Datenherausgabe
Der Anbieter weist plausibel nach, dass er (inkl. Konzerngesellschaften) und alle von ihm im Rahmen der Leistungserbringung beigezogenen Subunternehmer und Tochtergesellschaften keiner rechtlichen oder sonstigen Pflicht unterliegen, Daten und Informationen insbesondere an ausländische Staaten herauszugeben,
Nachweis:
1) Bestätigung des Anbieters.
2) Liste aller Konzern-Gesellschaften (auch Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten) des Anbieters und aller Subunternehmer („Gesellschaftsliste“).
3) Ausführliche Begründung für jede Gesellschaft auf der Gesellschaftsliste, weshalb diese keiner rechtlichen oder sonstigen Pflichten unterliegt, Daten aus der Leistungserbringung herauszugeben.
4) Ausführliche Begründung weshalb auch darüber hinaus keine rechtlichen oder sonstigen Pflichten für den Anbieter und alle Subunternehmer bestehen, Daten aus der Leistungserbringung herauszugeben.

Eigungskriterien Los 2:

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Erfahrung IT-Sicherheitsaudit
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung mit Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität (IT-Sicherheitsaudits von Individualsoftware für organisationsinterne und -externe Nutzer bei der Bundesverwaltung, einem Grosskonzern oder einer anderen öffentlichrechtlichen Institution) vergleichbar sind.
Er weist diese Erfahrung anhand von zwei Referenzaufträgen, welche frühestens 2009 erfolgreich und vollständig abgeschlossen wurden nach.
Als Nachweis sind die geforderten Referenzen im Anhang 23 zu beschreiben.

EK03
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK04
SPOC
Nachweis, dass der Anbieter über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen zuständig ist. Hierzu bitte alle Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOC sowie des Stellvertreters angeben.

EK05
Sprachkenntnisse
Der Anbieter ist bereit, Personen einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich; eine Sprache mind. Niveau B2, die andere mind. C1) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in den entsprechenden Sprachen erstellen und abliefern können.
Als Nachweis sind die vorgesehenen Personen inkl. Stellvertreungen zu nennen und zu beschreiben, inwiefern dieses Kriterium erfüllt wird. Wenn die aufgeführten Personen weder Deutsch noch Französisch als Muttersprache haben, so sind die entsprechenden Zertifikate beizulegen bzw. eindeutig nachzuweisen inwiefern die Sprachniveaus erfüllt werden (z.B. durch Belegen von entsprechender Berufserfahrung im IT-Umfeld im relevanten Sprachraum).

EK06
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK07
Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter und Subunternehmer mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 1)
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Der Anbieter akzeptiert folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Firmen die Änderungen anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK09
Vertragsentwurf
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 26 des Pflichtenhefts vollumfänglich und vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK10
Datenbearbeitung in der Schweiz
Der Anbieter hat sicherzustellen, dass die Datenbearbeitung ausschliesslich in der Schweiz erfolgt. Jeglicher Zugriff vom Ausland auf die Daten ist zu verhindern. Unter Datenbearbeitung ist jeder Umgang mit Daten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten gemeint. Diese Klausel betrifft alle Daten, welche der Anbieter im Rahmen der Leistungserfüllung bearbeitet, insbesondere auch Daten aus Zwischenspeicherung oder Randdaten.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz unter Beilage eines Konzepts, wie der Anbieter diese Anforderung sicherstellt.

EK 11
Keine Pflicht zur Datenherausgabe
Der Anbieter weist plausibel nach, dass er (inkl. Konzerngesellschaften) und alle Tochtergesellschaften keiner rechtlichen oder sonstigen Pflicht unterliegen, Daten und Informationen insbesondere an ausländische Staaten herauszugeben.
Nachweis:
1) Bestätigung des Anbieters.
2) Liste aller Konzern-Gesellschaften (auch Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten) des Anbieters („Gesellschaftsliste“).
3) Ausführliche Begründung für jede Gesellschaft auf der Gesellschaftsliste, weshalb diese keiner rechtlichen oder sonstigen Pflichten unterliegt, Daten aus der Leistungserbringung herauszugeben.
4) Ausführliche Begründung weshalb auch darüber hinaus keine rechtlichen oder sonstigen Pflichten für den Anbieter bestehen, Daten aus der Leistungserbringung herauszugeben.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
Los 1:
- AGB des Bundes für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
- AGB des Bundes für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010

Los 2:
- AGB des Bundes für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010

Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – - AGB
Firmen, die Änderungen anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch