Ausschreibung 977335: (17017) 317 RegBL
Publiziert am: 20. Juli 2017
Bundesamt für Statistik BFS
- Erforderliche Aktualisierungen des informatisierten Informationssystems zur Führung des GWRs
- Wartung der Web Services des GWRs
- Erforderliche Aktualisierungen der Applikation für Abwicklung der statistischen Erhebung je nach Applikation
- Aktualisierung der Applikation erforderlich aufgrund von neuen Technologien, neuen Weisungen (zum Beispiel Sicherheit, Architektur, etc.)
- Aktualisierung des informatisierten Informationssystems erforderlich aufgrund von Änderungen auf Stufe Bewirtschaftungsumgebung (physisch und logisch)
- Verwaltung der Projektdokumentation gemäss der offiziellen Methode des Bundes « HERMES » in Kraft
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Am Standort des Anbieters |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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20. Juli 2017 | Publikationsdatum | |
20. Juli 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Die Anhänge [A-E, H-Z] des Pflichtenhefts enthalten vertrauliche Inhalte. Anbieter, die zwecks Erstellung eines Angebotes diese Unterlagen erhalten wollen, müssen vorgängig eine Vertraulichkeitserklärung (siehe Anhang 13 des Pflichtenhefts) unterzeichnen. Die unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung ist hierfür (als PDF per E-Mail) an die Kontaktadresse in Ziffer 1.2 (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) zu senden. Daraufhin erfolgt die Herausgabe der vertraulichen Anhänge [A-E, H-Z] elektronisch. |
31. Juli 2017 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Achtung: Fragen bezüglich der vertraulichen Beilagen [A-E, H-Z] sind bis zum 31.07.2017 ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. |
31. August 2017 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
7. September 2017 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | ZK1 Preise und Kosten |
15% | ZK 2.1.Erfahrung mit den Registern |
13% | ZK 2.2 Unterstützung und Wartung des IIS des GWRs |
4% | ZK 2.3 Qualitätssicherung und Test Methodologie in der Software Entwicklung |
4% | ZK 2.4 Mitarbeit mit dem vom BFS beauftragten Betreiber der Plattform |
8% | ZK 2.5 Web Services |
4% | ZK 2.6 Unterlagen des IIS der GWRs |
18% | ZK 2.7 Rückname des Bestehenden |
4% | ZK 2.8 Agiles Projekt-Management |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK 1
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 2
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Beilage 1).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 3
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 5 Referenzen in den letzten 10 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK 4 Personelle Ressourcen
Der Anbieter stellt ein fachkundiges Team, zur Erfüllung des Auftrags, wie im Pflichtenheft umschriebenen, zur Verfügung. Dieses Team muss aus mindestens einem Projektleiter und einem Wirtschaftsinformatiker bestehen, gemäss den Referenzfunktionen der Bundesverwaltung (Beilage 11).
EK 5
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK 6
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in französiche Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in französische Sprache erstellen und abliefern können.
Die aktuelle Dokumentation ist in Französisch.
EK 7
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK 8
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
EK 9
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 9 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK 10
Interim
Der Anbieter gewährleistet, dass mindestens 1 Person ständig in der Lage ist die Punkte welche im Pflichtenheft als Schlüsselfunktionen definiert sind zu übernehmen (Projektleiter oder Wirtschaftsinformatiker).
EK 11
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass die Anbieterin und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.
EK 12
Einsatz vor Ort
Der Anbieter belegt dass sein Personal in mindestens 24 Stunden, ab Erhalt der Anfrage vom BFS, vor Ort sein kann, beim Bundesamt für Statistik oder bei seinem Dienstleister (BIT).
EK 13
Web-Applikationen
Technische Informatikkenntnisse von Web-Applikationen. Der Anbieter hat eine umfassende Kenntnis der Entwicklung und Wartung von Web-Applikationen mit dem Webframework Angular 2, Benutzung des Architekturstils REST und Internetseiten in JSF.
Der Anbieter bescheinigt die geforderten Kenntnisse mit einem schriftlichen Nachweis, welcher 3 ähnliche Projekte enthält, die in den letzten 5 Jahren erfolgreich realisiert wurden.
EK 14
Server-Infrastruktur
Der Anbieter hat eine umfassende Kenntnis in der Installation und der Konfiguration von den Server-Infrastrukturen, die den HTTP Apache Server und die Serverapplikation Tomcat betreiben.
Der Anbieter bescheinigt die geforderten Kenntnisse mit einem schriftlichen Nachweis welcher ein ähnliches Projekte enthält, das in den letzten 5 Jahren erfolgreich realisiert wurde und die Erfahrung in den Gebieten der automatisierten Umstellungen einer neuen Applikation in Betrieb aufzeigt.
EK 15
Kompatibilität mit der Infrastruktur
Der Anbieter belegt, dass alle in der Offerte vorgeschlagenen Lösungen mit der Infrastruktur des Dienstleisters (BIT) kompatibel sind. Was bedeutet, dass er sich verpflichtet eine Infrastruktur zu betreiben, welche mit der vom BIT kompatibel ist, (wie im Kapitel 3 „Integration dans l’architecture IKT de l’OFIT“ in der Beilage 15 „Guide IT pour les fournisseurs“ beschrieben) sowie kompatible Lösungen zu entwickeln.
EK 16
Umfassende Kenntnis des Architekturstils REST
Der Anbieter bescheinigt die geforderten Kenntnisse mit einem schriftlichen Nachweis, welcher ein ähnliches Projekt enthält, das in den letzten 5 Jahren erfolgreich realisiert wurde (siehe Kapitel 4.2.1 des Pflichtenhefts).
EK 17
Umfassende Kenntnis des Netzwerkprotokolls SOAP
Der Anbieter bescheinigt die geforderten Kenntnisse mit einem schriftlichen Nachweis, welcher ein ähnliches Projekt enthält, das in den letzten 5 Jahren erfolgreich realisiert wurde (siehe Kapitel 4.2.2 des Pflichtenhefts).
EK 18
Öffentliche Verwaltung
Kenntnisse der Branche der öffentlichen Verwaltung oder Betriebe mit vergleichbarer Organisation und Zusammenarbeit mit einem Partnerbetrieb:
Der Anbieter verfügt über Erfahrungen für Entwicklung und Betreuung (Wartung und Support) der Fachapplikationen von Kunden der öffentlichen Verwaltung (oder Betriebe mit vergleichbarer Organisation) in Zusammenarbeit mit einem externen oder internen Betreiber der Verwaltung.
Der Anbieter bescheinigt die geforderte Erfahrung mit einem schriftlichen Nachweis, welcher ein ähnliches Projekt enthält, das in den letzten 5 Jahren erfolgreich realisiert wurde und Kenntnisse mit der öffentlichen Verwaltung und externen oder internen Betreiber der Verwaltung oder Betriebe mit vergleichbarer Organisation gesammelt wurden.
EK 19
Entwicklungsumgebung
Der Anbieter weist nach, dass er eine Entwicklungsplattform, notwendige Tools, Arbeitsplätze für die Entwicklung respektive die Wartung in seinen eigenen Räumlichkeiten hat und belegt, dass die entsprechenden Kosten im Preis inbegriffen sind.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 21
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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