Ausschreibung 973269: ITSM Suite
Publiziert am: 23. Juni 2017
Informatik Aargau
Ziel des Projektes ist die Einführung einer neuen IT Service Management (ITSM) Gesamtlösung, welche die ITIL Prozesse im Kanton Aargau abdecken und verbessern kann. Ziel ist es eine integrierte Lösung im Sinne einer integralen Plattform zu beschaffen. Die gesamte Produktplattform für die geforderten Funktionen soll dabei auf einem durchdachten, architektonischen Grundkonzept basieren. Das architektonische Grundkonzept soll aus einer Hand stammen. Die Lösung wird beim Kt. Aargau vom Kt. Aargau on-Premise betrieben, die Einführung muss vom Anbieter begleitet werden. Wartung und Support muss vom Anbieter angeboten werden.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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23. Juni 2017 | Publikationsdatum | |
23. Juni 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | keine |
15. August 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
7. Juli 2017 | Frist für Fragen | Fragen können jederzeit im Frageforum auf simap.ch bis zum 07.07..2017 gestellt werden. |
15. August 2017 | Abgabetermin 11:00 | None |
15. August 2017 | Offertöffnung | None |
1. Januar 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2020 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
gemäss Unterlagen
keine
gemäss Submissionsdekret des Kantons Aargau
keine
simap / Amtsblatt Kanton Aargau
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Hintere Bahnhofstrasse 8
5001 Aarau
Telefon: 062 835 11 47
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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