Zuschlag 970657: Anpassung Steuersoftware NEST
Publiziert am: 10. Juni 2017
Einwohnergemeinde Riehen
Einzig der Ersatz des Moduls "Personen" durch ein Modul des bestehenden Herstellers bietet die Möglichkeit, die Austauschbarkeit (§ 19 lit. f BeG, XV Abs. 1 lit. d GPA.) mit schon vorhandenem Material oder bereits erbrachten Dienstleistungen zu gewährleisten.
Die Umstellung der gesamten Steuerlösung auf eine Lösung eines anderen Herstellers stellt aufgrund der hohen erwarteten Kosten und Risiken keine angemessene Alternative dar (Ziffer XV, lit. b des GPA).
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
30.05.2017
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Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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Wettsteinstrasse 1
4125 Riehen
Telefon: +41 61 646 81 11
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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