Zuschlag 969053: Einführung von SAP S4 und Vergabe von Beratungsdienstleistungen

Publiziert am: 26. Mai 2017

Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur

Gemäss § 10 Abs. 1 lit. c SVO kann ein Auftrag unabhängig vom Auftragswert freihändig vergeben werden, wenn aufgrund der technischen Besonderheiten des Auftrags nur ein Anbieter in Frage kommt und es keine angemessene Alternative gibt. Das vorliegende komplexe Projekt setzt spezifisches Wissen über die eingesetzte Architektur, die technische Konfiguration sowie über bestehende Prozesse bei Stadtwerk Winterthur voraus. Dies sind wesentliche Erfolgsfaktoren bei der Grösse und der Komplexität eines solchen IT-Projektes; sie sichern den reibungslosen operativen Betrieb während des Projektes. Es gibt keine alternativen Anbieter für solche Lösungen, die den Anforderungen eines Querverbundunternehmens gerecht würden.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Abilita AG, Regensdorf
CHF 1.0 exkl. MwSt., Der Stadtrat hat eine globale Kreditsumme von CHF 1'295'000 exkl. MWSt. genehmigt.

SNP (Schweiz) AG, Glattpark
CHF 1.0 exkl. MwSt., Der Stadtrat hat eine globale Kreditsumme von CHF 1'295'000.-- exkl. MWSt. genehmigt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

10.05.2017


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur
Postfach
8403 Winterthur
E-Mail-Adresse:  
thomas.wetterwald@win.ch