Zuschlag 968339: 353000131/353000132
Publiziert am: 17. Mai 2017
Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Ausgangslage: Beschaffungsgegenstand: Begründung der Vergabe in Anlehnung Art. 13 Abs. 1 Bst. c VöB:
POLYCOM ist das nationale Sicherheitsfunknetz der Behörden und Organisationen mit Rettungs- und Sicherheitsaufgaben, welches in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein schrittweise in Betrieb gesetzt worden ist. Die aktuell verwendete TDM-basierende Funk-Vermittlerinfrastruktur von POLYCOM wird noch bis 2020 unterstützt. Mit dem aktuell laufenden Projekt Werterhaltung POLYCOM 2030 (WEP 2030) wird das POLYCOM-Netz in den nächsten Jahren auf die IP-basierende Funk-Vermittlerinfrastruktur umgerüstet, um die Systemlebensdauer (Einsatzfähigkeit, Betrieb und Unterhalt der Systemtechnologie) bis mindestens in das Jahr 2035 garantieren zu können.
Der Änderungsdienst, sowie das Konfigurations- und Releasemanagement (KOFIMA) wird im Rahmen des Betriebs POLYCOM verwendet. Das System basiert auf einer SAP-Datenbank und wurde mit einer Web-Portallösung - dem Portal POLYCOM - ergänzt. Der Zugang ist mit einer harten Authentifikation (3-factor) über einen RAS sichergestellt. Es wurde ein Rollen- und Berechtigungskonzept implementiert.
Die Datenbank wird primär von den POLYCOM-Teilnetzbetreiberorganisationen (Kantonspolizei, GWK) und von den Lieferanten im Rahmen der präventiven und korrektiven Wartung genutzt. Die KOFIMA Plattform hat keine direkte Kopplung mit der Systeminfrastruktur. Es können somit keine operativen Systeme beeinflusst werden. Die Datenbank wurde über mehrere Jahre mit Datensätzen und neuen SAP-Releases ergänzt. Bis anhin war die RUAG D Auftragnehmerin für die Pflege der Daten und Nutzerverwaltung.
Im Hinblick auf die komplette Ablösung der heutigen auf TDM basierenden Infrastruktur durch IP-Komponenten im Rahmen von WEP 2030 bzw. im Hinblick auf den damit einhergehenden Technologiewechsel beabsichtigt das BABS die Leistungen für KOFIMA und den Betrieb Portal öffentlich auszuschreiben. Der Terminplan des BABS für die entsprechende öffentliche Ausschreibung sieht vor, dass der Vertrag mit dem Anbieter spätestens per 1. Januar 2019 und für den Fall von unvorhergesehenen Ereignissen spätestens per Ende 2019 in Kraft tritt. Für die Übergangszeit bis zu diesem Zeitpunkt wird der Auftrag der bisherigen Anbieterin bzw. der RUAG Schweiz AG erteilt. Der Grundauftrag dauert bis Ende 2018 und die Option bis Ende 2019.
Änderungsdienst, Konfigurations- und Release-Management (KOFIMA) und Betrieb Portal Polycom.
Es wäre unverhältnismässig, eine öffentliche Ausschreibung für Leistungen vorzunehmen, welche lediglich im verbleibenden engen Zeitraum bis zum Technologiewechsel im Jahr 2019 bezogen werden. Die während mehreren Jahren angesammelten Daten für die kurze Übergangszeit auf ein neues System zu transferieren, würde zu unverhältnismässigen Mehraufwendungen und -kosten führen. Dasselbe gilt für den Know-how Transfer auf einen neuen Anbieter. Ein erfolgreicher Anbieter würde nach einer Zuschlagserteilung voraussichtlich maximal einen einjährigen Auftrag erhalten. Zudem könnte der einwandfreie Betrieb durch einen sofortigen Anbieterwechsel nicht zeitverzugslos weitergeführt werden, was bei einem sicherheitsrelevanten Kommunikationssystem jedoch unabdingbar ist. Ein Anbieterwechsel bzw. eine öffentliche Ausschreibung kann somit technisch und wirtschaftlich erst zielführend durchgeführt werden, wenn der Änderungsdienst, das Konfigurations- und Release-Management sowie der Betrieb des Portals Polycom synchron zur neuen IP Technologie implementiert wird.
Aufgrund der geschilderten technischen, zeitlichen und wirtschaftlichen Begebenheiten und aufgrund der damit zusammenhängenden fehlenden angemessenen Alternativen rechtfertigt sich die freihändige Vergabe an die RUAG Schweiz AG für die verbleibende Übergangszeit bis spätestens Ende 2019.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
17.05.2017
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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