Ausschreibung 965813: Hardware für IT-Arbeitsplätze
Publiziert am: 4. Mai 2017
Zentrale Informatik ZI
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Beschaffung der Hardware für den kantonsweiten Standard IT-Arbeitsplatz für die nächsten vier Jahre (2017 – 2021) mit einer einmaligen Option auf Verlängerung um weitere vier Jahre.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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4. Mai 2017 | Publikationsdatum | |
4. Mai 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschliesslich als Download zur Verfügung. |
19. Mai 2017 | Frist für Fragen | Sind schriftlich, eintreffend bis spätestens, Freitag 19. Mai 2017 zu richten an: |
23. Juni 2017 | Abgabetermin 10:00 | Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit der offiziellen grünen Adressetikette und der Aufschrift "Hardware für IT-Arbeitsplätze" an die |
23. Juni 2017 | Offertöffnung | Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit der offiziellen grünen Adressetikette und der Aufschrift "Hardware für IT-Arbeitsplätze" an die |
1. September 2017 | Geplanter Projektstart | |
31. August 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60 % | ZK 1: Preis bereinigt |
40 % | ZK 2: KANN-Anforderungen |
Zulassungsbedingungen
sind nicht zugelassen
Die Kombination Hersteller/Lieferant wird nicht als Arbeits-/Bietergemeinschaft betrachtet.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
Rheinstrasse 33b
4410 Liestal
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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