Ausschreibung 963333: 17000 - GEVER
Publiziert am: 15. April 2017
Stadt Luzern, vertreten durch die Finanzdirektion, Hirschengraben 17, 6002 Luzern
Diese Ausschreibung bezweckt die Beschaffung einer Standardsoftware für die Geschäftsverwaltung («GEVER-Software») sowie Dienstleistungen zu ihrer Einführung in der Stadtverwaltung Luzern. Der Auftrag umfasst 1) Software-Lizenzen, 2) Software-Pflege, -Wartung und -Support, 3) Dienstleistungen zur kundenspezifischen Konfiguration, 4) Übernahme von Daten aus einem bestehenden System, 5) Projektunterstützung bei der Einführung sowie 6) Software-Schulung der Anwender/innen. Heute stellen Papierdokumente die verbindlichen Akten in der Schriftgutverwaltung der Stadt Luzern dar. Dies soll unter anderem mit Hilfe der GEVER-Software durch eine elektronische Dossierführung abgelöst werden, welche die Vorgaben der städtischen Schriftgutrichtlinie, der Verordnung über das Stadtarchiv Luzern und des städtischen Registraturplans erfüllt. Die Einführung von GEVER soll flächendeckend (max. 1150 Arbeitsplätze in fünf Direktionen) und in Etappen bis 2021 erfolgen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
6002 Luzern und 6015 Luzern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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15. April 2017 | Publikationsdatum | |
15. April 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
26. Mai 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
28. April 2017 | Frist für Fragen | Zeit: 14:00 Uhr |
26. Mai 2017 | Abgabetermin 15:00 | Gemäss Ausschreibungsunterlagen |
29. Mai 2017 | Offertöffnung | Gemäss Ausschreibungsunterlagen |
1. Januar 2018 | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Offenes Verfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Luzern über öffentliche Beschaffungen. Die Beschaffung ist dem GATT/WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. April 1994 unterstellt.
Luzerner Kantonsblatt und Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch)
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.
Ruopigenplatz 1
6015 Luzern
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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