Ausschreibung 962049: ERP-System THURBO, Ablösung RSP
Publiziert am: 7. April 2017
Thurbo AG
Bis spätestens 2019 muss die heute im Einsatz stehende Software RSP abgelöst werden, da sie das Ende ihrer Lebensdauer erreicht hat und nicht mehr zuverlässig gewartet wird. Mit der Umstellung auf eine neue Systemumgebung sind die Chancen zur Vereinfachung, zur Reduktion von manuellen Schnittstellen wie auch zur weiteren Automatisierung der Abläufe zu nutzen. Trotz diesen Ansprüchen ist THURBO aus Ressourcen Gründen auf eine standardnahe Umsetzung angewiesen.
Zudem wird derzeit das Modul SOPRE (Simulation, Optimierung, Planung) von der SBB eingeführt. Nach der Inbetriebnahme von SOPRE übernimmt das neue ERP-System wichtige Funktionen im Bereich der Zeitwirtschaft.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Kreuzlingen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
7. April 2017 | Publikationsdatum | |
7. April 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
27. April 2017 | Frist für Fragen | None |
26. Mai 2017 | Abgabetermin 17:00 | None |
29. Mai 2017 | Offertöffnung | None |
14. August 2017 | Geplanter Projektstart | |
31. Januar 2019 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | Preis (einmalige und wiederkehrende Kosten über 5 Jahre) |
35% | Erfüllungsgrad der SOLL-Anforderungen |
15% | Anbieterpräsentation |
10% | Referenzen |
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
gem. Pflichtenheft und Beilagen
Verhandlungen bleiben vorbehalten, soweit es um die Konkretisierung der im Pflichtenheft gemachten Vorgaben geht, nicht aber mit Bezug auf diese Vorgaben.
Preisabgebotsrunden oder nachträgliche Preisreduktionen auf einzelne Leistungen sind unzulässig. Durch die Teilnahme an der Ausschreibung erwirbt sich der Anbieter keinerlei Rechte auf Ausführung oder Vergütung irgendwelcher Art. Die Auftragsvergabe bleibt ausdrücklich dem Auftraggeber vorbehalten. Die Offerte des Anbieters ist in jedem Falle (auch bei Nichtzustandekommen eines Vertrages) kostenlos zu erstellen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Submission abzubrechen oder nur teilweise zu realisieren, falls die Finanzierung nicht sichergestellt werden kann oder andere wichtige Gründe dies erfordern. Für die Freigabe des Realisierungsprojekts ist die Zustimmung des finanzkompetenten Organs zwingend notwendig.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, allfällige neue gleichartige Aufträge, die sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.
gem. Pflichtenheft und Beilagen
Amtsblatt Kanton Thurgau
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Bahnhofstrasse 31
8280 Kreuzlingen
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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