Ausschreibung 961627: (17055) 317 BurWeb2

Publiziert am: 30. März 2017

Bundesamt für Statistik BFS, Abteilung Register, Sektion BUR

Die Anbieterin supportet den Applikationsbetrieb und stellt die Pflege von BurWeb2 über den gesamten Leistungszeitraum sicher. Allfällige Weiterentwicklungen werden von der Anbieterin realisiert.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Dienstleistungserbringung erfolgt primär am Standort der künftigen Auftragnehmerin. Der Erfüllungsort an welchem Nutzen und Gefahr des Leistungsgegenstandes auf die Auftraggeberin übergeht, ist am Standort der Bedarfsstelle an folgender Adresse:
Bundesamt für Statistik BFS
Espace de l’Europe 10
CH - 2010 Neuchâtel

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. März 2017 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind komplett in deutscher Sprache und mit Ausnahme von Beilage [B1] "Vertragsentwurf" auch in französischer Sprache erhältlich.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

Die Beilagen [B2] – [B6] der Ausschreibungsunterlagen enthalten vertrauliche Inhalte. Für den Erhalt dieser Beilagen ist vom Anbieter eine Vertraulichkeitserklärung gemäss Anhang [A7] des Pflichtenheftes an die Beschaffungsstelle per E-Mail (PDF) (Adresse aus Pflichtenheft Abschnitt 11.1.2) einzureichen.
Interessierte Anbieter erhalten nach Eingang der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung von der Beschaffungsstelle die Beilagen [B2] – [B6]. Das Original der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ist mit der Angebotseingabe nachzureichen. Falls der Anbieter kein Angebot erstellt, ist das Original spätestens zum Ablauftermin der Eingabefrist einzureichen.

19. April 2017 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Fragen bezüglich der vertraulichen Beilagen [B2] – [B6] sind bis zum 19.04.2017 ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten. Die Antworten werden schriftlich und anonymisiert an alle Anbieter, welche die vertraulichen Anhänge mit unterzeichneter Vertraulichkeitserklärung bestellt haben, per E-Mail zugestellt.

Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.

19. Mai 2017 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

26. Mai 2017 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. September 2017 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1 Preis und Kosten
13% - ZK2.1 Erfahrungen mit Registern
5% - ZK2.2 Projekterfahrung in der Projektmethodik HERMES 5
15% - ZK2.3 Pflege und Support von BurWeb2
8% - ZK2.4 Qualitätssicherung und Testmethodologie in der Softwareentwicklung
16% - ZK2.5 Zusammenarbeit mit einem externen Leistungserbringer
13% - ZK2.6 Verbesserungs- oder Optimierungsmöglichkeiten

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Schriftliche Bestätigung.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 1).
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK03
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK04
Personelle Ressourcen / Schlüsselteam
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
Der Anbieter sichert dem BFS im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen ein Team von 2 qualifizierten Fachpersonen zu, welches massgeblich bei entsprechenden Pflege-, Support- und Weiterentwicklungsarbeiten die Federführung inne hält. Das Team besteht aus 1 Senior Business-Analyst (Projektleiter) und 1 Senior Software-Ingenieur.

EK05
Stellvertretung
Der Anbieter verfügt für die in EK04 angebotenen Personen in der Rolle als Senior Business-Analyst (Projektleiter) und als Senior Software-Ingenieur über je eine Stellvertretung, welche die im Pflichtenheft beschriebenen Aufgaben übernehmen kann.

EK06
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK07
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK08
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK09
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.

EK10
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage [B1] des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK11
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.

EK12
Bereitstellung Wiki
Der Anbieter verfügt über ein Wiki oder ein vergleichbares Tool, in welchem die digitale Dokumentation der Anwendung aktuell gehalten wird.

EK13
Entwicklungsumgebung
Der Anbieter bestätigt, die für die Wartungs- resp. Weiterentwicklungsarbeiten erforderliche Entwicklungsplattform inkl. Tools und Lizenzen sowie die Entwicklerarbeitsplätze bei sich in den eigenen Räumen zur Verfügung zu stellen und bestätigt, dass die Kosten hierfür in den Preisen inbegriffen sind.

EK14
Know-How Betriebsumgebungen
Die in den Videos der Beilage [6] des Pflichtenhefts dargelegten Funktionalitäten wurden zur Kenntnis genommen und der Anbieter bestätigt, dass er über genügend Know-How verfügt um die Applikation BurWeb2 zu betreiben.
Die Beilage [B6] kann gegen Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärung (Anhang [A7]) vom BBL angefordert werden (vgl. Kapitel 11.3.10 Bedingungen für den Erhalt der vertraulichen Dokumente im Pflichtenheft).

EK15
HERMES
Der Anbieter akzeptiert, dass die Entwicklungsarbeiten nach der Projektführungsmethode HERMES 5 geführt werden.

EK16
Kenntnisse in Microsoft SQL Server
Nachweis, dass der Anbieter über technische Kenntnisse in Microsoft SQL Server verfügt.

EK17
IT-Fachwissen technische Kenntnisse in Webapplikationen
Nachweis, dass der Anbieter über praktische Erfahrungen in der Entwicklung von Webapplikationen verfügt.

EK18
Microsoft Internet Information Services
Nachweis, dass der Anbieter über Erfahrungen beim Aufbau und der Konfiguration von Serverinfrastrukturen verfügt, welche Microsoft Internet Information Services einsetzen.

EK19
Branchenkenntnisse öffentliche Verwaltung oder vergleichbar organisiertem Unternehmen und Zusammenarbeit mit einem Betriebspartner
Der Anbieter verfügt über Erfahrungen bei der Entwicklung und anschliessenden Betreuung (Pflege und Support) von IT-Fachapplikationen bei Kunden der öffentlichen Verwaltung oder einem vergleichbar organisiertem Unternehmen in Zusammenarbeit mit einem externen oder verwaltungsinternen Betreiber.

EK20
Einmalige Übernahmearbeiten
Der Anbieter bestätigt, die bei einem Anbieterwechsel vorgesehenen eimaligen Übernahmearbeiten zum dazu vorgesehenen Abgeltungspreis (gemäss Informationen im Kapitel 5.2 im Pflichtenheft) durchzuführen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den beiden Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Statistik BFS, Abteilung Register, Sektion BUR
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 961627 (17055) 317 BurWeb2