Zuschlag 961029: Stabsstelle HP ABU im Rahmen des SGT E3 /RBG

Publiziert am: 13. April 2017

Nagra

Wirtschaftlich günstigstes Angebot.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
  • 73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • IT: IT
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Z1: Preisangebot,
40% Z2: Qualifikation des Leiters Stabstelle und des Stv. Leiters Stabstelle,
20% Z3: Auftragsanalyse und Vorgehenskonzept,

Berücksichtigte Anbieter

Gähler und Partner AG, Ennetbaden
CHF 2,786,895 exkl. MwSt., Der Publizierte Preis umfasst neben dem Grundauftrag auch optionale Verlängerungen.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: simap.ch, Amtsblatt des Kantons Aargau.
Ausschreibung vom: 06.01.2017
Titel:
Evaluationsdauer: 77 Tage

Datum des Zuschlags:

24.03.2017


Anzahl Angebote:

10


Rechtsmittelbelehrung:

1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Publikation beim
Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdefrist ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r)
gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz,
BGFA; SF 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll. Und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht
eingetreten.
4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerdefrist beizulegen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die
Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Zusätzliche Informationen:

Die Nagra behält sich das Recht vor, weitere gleichartige Aufgaben, wie in den Ausschreibungsunterlagen
beschrieben, freihändig zu vergeben (Submissionsdekret des Kantons Aargau § 8, Abs. 3, lit. i).


Kontakt

Nagra
Hardstrasse 73
5430 Wettingen
E-Mail-Adresse:  
george.wewerka@nagra.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 961029 Stabsstelle HP ABU im Rahmen des SGT E3 /RBG