Ausschreibung 959851: Gesamtlösung für computergestütze schriftliche Anwaltsprüfungen

Publiziert am: 18. März 2017

Justizleitung des Kantons Bern, Stabsstelle für Ressourcen

Die Anwaltsprüfungskommission des Kantons Bern beabsichtigt einen Wechsel von handschriftlichen hin zu computergestützten Anwaltsprüfungen. Die zukünftige Gesamtlösung für die Durchführung von computergestützten schriftlichen Anwaltsprüfungen umfasst die zur Verfügung-Stellung von funktionsbereiten Prüfungsarbeitsplätzen und dazu notwendiger Infrastruktur, den Auf- und Abbau der Gesamtlösung, den Vor-Ort-Support während der Dauer der Prüfungs-Sessionen, angemessene Vorkehrungen für die Sicherheit und gegen Missbrauch, sowie die Übergabe der von den Kandidierenden verfassten Prüfungstexte als PDF.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern und Agglomeration

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72267000: Software-Wartung und -Reparatur
  • 72250000: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
18. März 2017 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

29. März 2017 Frist für Fragen

Die Eingabe der Fragen erfolgt schriftlich via Simap (www.simap.ch).

28. April 2017 Abgabetermin 10:30

Die Angebote müssen in Papierform (zweifach, inkl. zwei vollständige elektronische Versionen) bis spätestens am Freitag, 28.04.2017 bis 10:30 Uhr bei der unter Ziffer 1.2 genannten Adresse eingegangen sein. Zu spät eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt.
Das Angebot ist zwingend verschlossen und mit dem expliziten Vermerk ‚Angebot „Gesamtlösung für computergestützte schriftliche Anwaltsprüfungen“ - darf nicht geöffnet werden‘ zu versehen.

28. April 2017 Offertöffnung

Die Angebote müssen in Papierform (zweifach, inkl. zwei vollständige elektronische Versionen) bis spätestens am Freitag, 28.04.2017 bis 10:30 Uhr bei der unter Ziffer 1.2 genannten Adresse eingegangen sein. Zu spät eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt.
Das Angebot ist zwingend verschlossen und mit dem expliziten Vermerk ‚Angebot „Gesamtlösung für computergestützte schriftliche Anwaltsprüfungen“ - darf nicht geöffnet werden‘ zu versehen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweiz. Informatikkonferenz (SIK), Ausgabe 2015
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters werden nicht akzeptiert.

Nachverhandlungen:

Es werden keine Verhandlungen geführt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Es gelten die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB), das kantonale Gesetz (ÖBG) und die kantonale Verordnung (ÖBV) über das öffentliche Beschaffungswesen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Folgeaufträge, die sich auf den vorliegenden Auftrag beziehen, im freihändigen Verfahren an den Zuschlagsempfänger zu vergeben (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV).
Wenn der Auftrag nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss ausgeführt wird, behält sich die Auftraggeberin weiter vor, den Zuschlag zu widerrufen und ohne neue Ausschreibung dem Anbieter mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben.
Das Beschaffungsverfahren und der Vertragsabschluss erfolgen unter dem Vorbehalt der Erteilung der Ausgabenbewilligung und der Genehmigung des Budgets durch die dafür zuständige Behörde.
Die Auftraggeberin behält sich vor, optionale Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Anbieter mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und stattdessen die Verfügung auf simap.ch zu publizieren (Art. 15 Abs. 7 VRPG, BSG 155.21).
Die Gültigkeitsdauer des Angebots verlängert sich um die Dauer eines allfälligen Beschwerdeverfahrens bis 1 Monat nach rechtskräftiger Erledigung desselben.
Geplant ist der Einsatz der zu beschaffenden Gesamtlösung ab März 2018. Falls ein Rechtsmittel gegen die Ausschreibung oder gegen die Zuschlagsverfügung ergriffen wird, kann sich der Start der neuen Informatiklösung bis zur Prüfungssession im Oktober 2018 oder sogar im März 2019 verzögern, d.h. die Laufzeit des Auftrages verschiebt sich zeitlich entsprechend nach hinten.

Sonstige Angaben:

Die Anbietenden verpflichten sich zur Geheimhaltung aller Tatsachen und Daten, die ihnen im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung bekannt werden. Ausgenommen sind Informationen, die offensichtlich öffentlich oder allgemein zugänglich sind. Im Zweifelsfall sind Informationen und Daten als vertraulich zu behandeln.
Alle Dokumente und Daten, die dem Anbieter für die Einreichung der Offerte zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum der Auftraggeberin und dürfen nur für die Erstellung des Angebots resp. im Rahmen des Projektes verwendet werden. Sie sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte, auch nach Projektende, ist unzulässig.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Berichtigungen und Ergänzungen zu den vorliegenden Unterlagen innerhalb der Frist zur Einreichung des Angebots vorzunehmen. Die Auftraggeberin wird diese Berichtigungen und Ergänzungen gleichzeitig allen Anbietern schriftlich mitteilen und falls erforderlich die Frist zur Einreichung des Angebots erstrecken. Die Anbieter sind verpflichtet, diese Berichtigungen und Ergänzungen in ihrem Angebot zu berücksichtigen.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Justizleitung des Kantons Bern, Stabsstelle für Ressourcen
Gerechtigkeitsgasse 81
3011 Bern
E-Mail-Adresse:  
info@csiconsulting.ch