Ausschreibung 958115: Video (MISTRA-VDO) Beschaffung Softwarelösung und Bilddaten 2017-2024

Publiziert am: 17. März 2017

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Direktionsgeschäfte (Bereich Informatik)

Der Beschaffungsgegenstand dieser Ausschreibung ist:
- Softwarelösung Video für die Sichtung und Auswertung von Bildsequenzen
- ASTRA-spezifische Erweiterungen der Softwarelösung Video.
- Support der Softwarelösung Video.
- Hosting für die Softwarelösung Video.
- Aufnahme von Bilddaten zu den Nationalstrassen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bei der Auftraggeberin: Bundesamt für Strassen ASTRA, Mühlestrasse 2, Ittigen sowie Befahrungen schweizweit.
In den Räumlichkeiten des Auftragnehmers.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. März 2017 Publikationsdatum
17. März 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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16. Mai 2017 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
7. April 2017 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher oder französischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 14.04.2017 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 07.04.2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

16. Mai 2017 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

19. Mai 2017 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. August 2017 Geplanter Projektstart
31. Juli 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1: PREIS
30% ZK2: ANFORDERUNGEN AN DIE SOFTWARELOESUNG, AUFNAHMETECHNIK, AUFBEREITUNG DER BILDDATEN UND HERSTELLUNG DES RBBS-BEZUGS GEMÄSS ANGEBOTSUNTERLAGEN
20%, unterteilt in: ZK3: AUFTRAGSANALYSE UND LÖSUNGSBESCHREIBUNG :
10%, unterteilt in: ZK4: REFERENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN
10% ZK5: PRÄSENTATION / LIVE-DEMO

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Technische Spezifikationen

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: Nachweis der erfolgreichen Abwicklung von 2 Referenzprojekten in den letzten 5 Jahren mit den folgenden Merkmalen:
- dass die hier angebotene Softwarelösung Video eingesetzt worden ist
- dass kundenspezifische Erweiterungen an der Softwarelösung vorgenommen worden sind
- dass Support für die Softwarelösung Video erbracht worden ist
- dass Hosting für die Softwarelösung Video erbracht worden ist
- dass Bilddaten zu einem grösseren Strassennetz aufgenommen worden sind
Jedes Merkmal muss in mindestens einem Referenzprojekt nachgewiesen werden.

Zu EK2: Auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots ist ein Handels- und Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) einzureichen. Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland reichen eine vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes ein.

Zu EK3: Der Anbieter erbringt folgende Systemnachweise dass:

3.1 die Bilder bei der Nutzung vom Server bezogen und zum Browser oder Client gestreamt werden.

3.2 das Streaming so implementiert ist, dass eine möglichst geringe Bandbreite benötigt wird. Beim virtuellen Befahren der Strasse werden die Bilder in einer geringeren Qualität und mit weniger Metainformationen gestreamt als bei der Sichtung von Einzelbildern.

3.3 die Bilddaten vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind. Die Übertragung zum Browser oder Client erfolgt verschlüsselt.

3.4 auf dem Server zu jeder Strecke mehrere Bildsequenzen abgelegt werden können (typisch in beide Fahrtrichtungen und Aufnahmen verschiedener Zeitpunkte). Die Auswahl der gewünschten Bildsequenz ist über die Strecke, die Fahrtrichtung und den Zeitpunkt möglich.

3.5 die Bildsequenzen als „Video“ mit einer wählbaren Geschwindigkeit abgespielt werden können. Die Bilder werden dabei nicht in der vollen Qualität gezeigt, es sind dabei aber immer noch alle Objekte im Fahrbahnkorridor erkennbar. Das Video kann an jedem gewünschten Ort gestoppt werden.

3.6 wenn das Video gestoppt ist, das Einzelbild in der vollen Qualität gezeigt wird. Es ist möglich, sich einzeln durch die Bilder vor und zurück zu bewegen.

3.7 zu jedem Bild die schweizerischen Landeskoordinaten und die Höhe über Meer hinterlegt sind.

3.8 die angebotene Softwarelösung Video so angepasst werden kann, dass eine Integration in den Service eIAM des Bundes möglich ist.

3.9 er bereit ist, an der Softwarelösung ASTRA-spezifische Erweiterungen vorzunehmen, sofern dies technisch möglich ist sowie gemäss den Vorgaben des ASTRA vorzugehen.

3.10 er den Second- und Third-Level-Support für die angebotene Softwarelösung Video übernimmt. Er löst technische Probleme und beantwortet fachliche Fragen, welche sich bei der Nutzung der Softwarelösung ergeben.

3.11 er anerkennt, dass die Avisierung des Supports Video über das Ticket-System des Helpdesk ASTRA erfolgt.

3.12 die Tickets in den Sprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch erfasst werden können. Es wird vom Support Video verlangt, dass er diese Tickets unabhängig von ihrer Sprache versteht und korrekt verarbeiten kann. Allfällige Rückfragen oder Antworten können wahlweise in Deutsch, Französisch oder Italienisch verfasst werden.

3.13 der Support Video an Arbeitstagen von 8 bis 17 Uhr erreichbar sein muss (vor Feiertagen bis 16 Uhr).

3.14 das Hosting der Softwarelösung Video durch die Lieferantin sichergestellt wird.

3.15 die Softwarelösung auf eigenen Servern betrieben oder eine kommerzielle Anbieterin als Subunternehmen beigezogen wird.

3.16 eine Produktions- und eine Abnahmeumgebung bereitgestellt wird. Die Abnahmeumgebung kann vom ASTRA und von der Lieferantin für Tests genutzt werden.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschluss, Vorbefassung: Techdata AG und Vico group sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
4. Die Firma iNovitas AG als bisheriger Leistungserbringer hat die Bilddaten erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die aus diesem Mandat erarbeiteten Unterlagen bzw. Vorgaben sind so weit möglich in diese Ausschreibung eingeflossen. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die Firma iNovitas AG endet am 26.04.2017. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen wird die Firma iNovitas AG im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB).

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Direktionsgeschäfte (Bereich Informatik)
Mühlestrasse 2
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
info@astra.admin.ch