Zuschlag 957431: Dringende Korrekturmassnahmen in Folge des Ausfalls vom 21.12.2016

Publiziert am: 10. März 2017

Staatsrat des Kantons Freiburg

Der Betriebsausfall vom 21. Dezember 2016 stellte ein nicht vorhersehbares Ereignis dar, was zu der Unterbrechung der Leistung sowie der Verfügbarkeit der Daten während 11 Stunden für alle Staatsangestellten des Kantons Freiburg und der gleichgestellten Anstalten (freiburger Spital, Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit, Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt, Anstalten von Bellechasse, etc.) führte. Der Betrieb für die Benutzer konnte nur teilweise wiedererstellt werden. Die gegenwärtige Situation stellt für den Staat Freiburg ein nicht tragbares Risiko dar. Die Zuverlässigkeit sowie die Robustheit des Betriebes müssen unverzüglich wiedererstellt werden, dies mit einem Lieferant welcher bereit ist, mit sehr hoher Verfügbarkeit, Ausrüstungen für kritische Missionen anzubieten, dies mit ansprechenden vertraglichen Garantien.

Folglich rechtfertigt sich ein freihändiges Verfahren gemäss Artikel 9 Abs. 1 Bst. d des (freiburgischen) Reglements über das öffentliche Beschaffungswesen (SGF 122.91.11):

Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Auftragswert direkt und ohne Ausschreibung vergeben, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

d) Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dringlich, dass kein offenes oder selektives Verfahren durchgeführt werden kann. .


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 30200000: Computeranlagen und Zubehör
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Swisscom (Suisse) SA, Enterprise Customers, Lausanne
CHF 3,447,100

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

02.03.2017


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen ab Erhalt der Zuschlagsentscheidsmitteilung beim Kantonsgericht, Verwaltungsgerichtliche Abteilung, Augustinergasse 3, Postfach 1654, 1701 Freiburg, Beschwerde geführt werden.


Zusätzliche Informationen:

Die ausfürliche Publikation kann auf folgender Internetseite nachgeschlagen werden www.simap.ch


Kontakt

Staatsrat des Kantons Freiburg
Route André Piller 50
1762 Givisiez
Telefon: + 41 26 305 31 75
E-Mail-Adresse:  
jean-luc.rimaz@fr.ch