Ausschreibung 956279: Dr. Daniel Koch
Publiziert am: 3. März 2017
SVA Aargau
Die SVA Aargau hat mit Microsoft ein Enterprise Agreement abgeschlossen, das bis zum 31. Juli 2017 gültig ist. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird ein Microsoft-LSP (Licensing Solution Partner) gesucht, der ein neues, indirektes Microsoft Enterprise Agreement anbietet. Die Laufzeit beträgt drei Jahre mit Beginn 1. August 2017 und Ende am 31. Juli 2020, verbunden mit der Option für eine Verlängerung um weitere 3 Jahre.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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3. März 2017 | Publikationsdatum | |
6. März 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschliesslich per E-Mail unter stefan.heuberger@sva-ag.ch anzufordern. |
27. März 2017 | Frist für Fragen | Fragen sind ausschliesslich per E-Mail bis am 27.03.2017 an die SVA Aargau, Stefan Heuberger, IT Systems Administrator, einzureichen: stefan.heuberger@sva-ag.ch. Die Fragen werden innert Wochenfrist beantwortet. |
9. Mai 2017 | Abgabetermin 16:30 | Das vollständig ausgefüllte, unterzeichnete Angebot muss in Papierform, verschlossen, versehen mit der Aufschrift „Offerte Microsoft EA“ und dem Vermerk „Bitte nicht öffnen“ bis zum genannten Angebotstermin bei der SVA Aargau, Stefan Heuberger, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau, eingegangen sein. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Zu spät eingetroffene Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. |
11. Mai 2017 | Offertöffnung | Das vollständig ausgefüllte, unterzeichnete Angebot muss in Papierform, verschlossen, versehen mit der Aufschrift „Offerte Microsoft EA“ und dem Vermerk „Bitte nicht öffnen“ bis zum genannten Angebotstermin bei der SVA Aargau, Stefan Heuberger, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau, eingegangen sein. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Zu spät eingetroffene Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. |
1. August 2017 | Geplanter Projektstart | |
31. Juli 2020 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Sind unzulässig (vgl. § 17 Abs. 4 SubmD)
Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren nach GATT/WTO-Übereinkommen und auf der Basis des Submissionsdekrets des Kantons Aargau (SubmD; SAR 150.910) sowie der interkantonalen Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (iVÖB)
www.simap.ch und Amtsblatt des Kantons Aargau
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Kyburgerstrasse 15
5001 Aarau
Telefon: 062 836 81 28
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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