Ausschreibung 955991: Submission GEVER AS

Publiziert am: 17. März 2017

Kanton Solothurn, Finanzdepartement, Amt für Informatik und Organisation

Die GEVER-Anwendung der Erbschafts- und Grundbuchämter des Kantons Solothurn hat das Ende des Lebenszyklus erreicht und soll auf Mitte 2018 durch eine neue, dem heutigen technischen Stand entsprechende, Geschäftsverwaltung abgelöst werden.

Sinn und Zweck dieser Ausschreibung ist die Auswahl eines kompetenten, zuverlässigen und leistungsstarken Software-Anbieters, welcher mit seiner Geschäftsverwaltungslösung die Anforderungen der Erbschafts- und Grundbuchämter gemäss den Ausschreibungsunterlagen erfüllen kann.

Zusätzlich zur Lieferung der Software-Lösung sollen Dienstleistungen für die Migration, Schulung, Einführung sowie für Wartung und Support der Lösung beschafft werden. Die Grundleistung soll während 4 Jahren erbracht werden, optional werden Leistungen für weitere 4 Jahre, insgesamt also bis maximal 8 Jahre, gesucht.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Kantonale Verwaltung Solothurn

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. März 2017 Publikationsdatum
17. März 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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13. April 2017 Frist für Fragen

None

28. April 2017 Abgabetermin 16:00

Die Angebote sind bis zu diesem Zeitpunkt beim Amt für Informatik und Organisation abzugeben (Öffnungszeiten der Loge 07:30-12:00 – 13:00-17:00, Freitag bis 16:00) oder bei der Schweizerischen Post aufzugeben. Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Ausländische Anbieterinnen können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax an die Nummer +41 32 627 22 18 an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicher zu stellen.

2. Mai 2017 Offertöffnung

Die Angebote sind bis zu diesem Zeitpunkt beim Amt für Informatik und Organisation abzugeben (Öffnungszeiten der Loge 07:30-12:00 – 13:00-17:00, Freitag bis 16:00) oder bei der Schweizerischen Post aufzugeben. Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Ausländische Anbieterinnen können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax an die Nummer +41 32 627 22 18 an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicher zu stellen.

1. Januar 2018 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss den Ausschreibungsunterlagen

Nachverhandlungen:

Preisverhandlungen sind ausgeschlossen. Es sind Netto-Angebote einzureichen. Skonti, Rabatte und allfällige weitere Abzüge müssen im Angebot aufgeführt werden.

Grundsätzliche Anforderungen:

Gemäss den Ausschreibungsunterlagen

Offizielles Publikationsorgan:

Website www.simap.ch und Amtsblatt Kanton Solothurn.
Die Mitteilung über den Zuschlag wird den Anbieterinnen und Anbietern schriftlich eröffnet. Die Bekanntgabe des Zuschlags erfolgt durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn beim Kantonalen Verwaltungsgericht, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftliche Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; die Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.


Kontakt

Kanton Solothurn, Finanzdepartement, Amt für Informatik und Organisation
Ritterquai 23
4509 Solothurn
E-Mail-Adresse:  
servicedesk@aio.so.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 955991 Submission GEVER AS