Ausschreibung 955991: Submission GEVER AS
Publiziert am: 17. März 2017
Kanton Solothurn, Finanzdepartement, Amt für Informatik und Organisation
Die GEVER-Anwendung der Erbschafts- und Grundbuchämter des Kantons Solothurn hat das Ende des Lebenszyklus erreicht und soll auf Mitte 2018 durch eine neue, dem heutigen technischen Stand entsprechende, Geschäftsverwaltung abgelöst werden. Sinn und Zweck dieser Ausschreibung ist die Auswahl eines kompetenten, zuverlässigen und leistungsstarken Software-Anbieters, welcher mit seiner Geschäftsverwaltungslösung die Anforderungen der Erbschafts- und Grundbuchämter gemäss den Ausschreibungsunterlagen erfüllen kann. Zusätzlich zur Lieferung der Software-Lösung sollen Dienstleistungen für die Migration, Schulung, Einführung sowie für Wartung und Support der Lösung beschafft werden. Die Grundleistung soll während 4 Jahren erbracht werden, optional werden Leistungen für weitere 4 Jahre, insgesamt also bis maximal 8 Jahre, gesucht.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Kantonale Verwaltung Solothurn |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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17. März 2017 | Publikationsdatum | |
17. März 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
13. April 2017 | Frist für Fragen | None |
28. April 2017 | Abgabetermin 16:00 | Die Angebote sind bis zu diesem Zeitpunkt beim Amt für Informatik und Organisation abzugeben (Öffnungszeiten der Loge 07:30-12:00 – 13:00-17:00, Freitag bis 16:00) oder bei der Schweizerischen Post aufzugeben. Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Ausländische Anbieterinnen können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax an die Nummer +41 32 627 22 18 an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicher zu stellen. |
2. Mai 2017 | Offertöffnung | Die Angebote sind bis zu diesem Zeitpunkt beim Amt für Informatik und Organisation abzugeben (Öffnungszeiten der Loge 07:30-12:00 – 13:00-17:00, Freitag bis 16:00) oder bei der Schweizerischen Post aufzugeben. Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Ausländische Anbieterinnen können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax an die Nummer +41 32 627 22 18 an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicher zu stellen. |
1. Januar 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss den Ausschreibungsunterlagen
Preisverhandlungen sind ausgeschlossen. Es sind Netto-Angebote einzureichen. Skonti, Rabatte und allfällige weitere Abzüge müssen im Angebot aufgeführt werden.
Gemäss den Ausschreibungsunterlagen
Website www.simap.ch und Amtsblatt Kanton Solothurn.
Die Mitteilung über den Zuschlag wird den Anbieterinnen und Anbietern schriftlich eröffnet. Die Bekanntgabe des Zuschlags erfolgt durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn
Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn beim Kantonalen Verwaltungsgericht, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftliche Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; die Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.
Ritterquai 23
4509 Solothurn
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