Ausschreibung 954619: (17033) 306 Ersatzbeschaffung CHOICE

Publiziert am: 17. Februar 2017

Bundesamt für Kultur BAK

Der gesetzliche Auftrag der Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege (HSDP) im Bundesamt für Kultur (BAK) ist es, die für Heimatschutz und Denkmalpflege zuständigen kantonalen Fachstellen finanziell (Subventionsgeschäfte) und fachlich (Gutachterleistungen) zu unterstützen.

Zur Abwicklung der meisten damit verbundenen Fachaufgaben wird die Geschäftsverwaltungssoftware CHOICE, welche 2003/2004 für die Sektion HSDP entwickelt wurde, eingesetzt. Diese Anwendung ist nun end-of-life sowie nicht mehr ganz bedarfsgerecht und muss entweder ersetzt werden oder eine Upgrade-Migration (von MS NAV 2009 auf eine MS NAV 2016 oder höher) erfahren. Im Zuge dieser Ersatzbeschaffung soll die Anwendung inkl. der damit verbundenen Prozesse optimiert und zukunftsorientiert gestaltet werden.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist sowohl die Erbringung von IT-Dienstleistungen zur Entwicklung (in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden, um vorhandenes Optimierungspotential von bestehenden Lösungen voll auszuschöpfen) und Einführung einer neuen bzw. aktualisierten Anwendung als auch Pflege, Support, Wartung und Weiterentwicklung dieser für max. 12 Jahre.

Die Anwendung wird vornehmlich eingesetzt zur Verarbeitung von Anträgen…
…für eine Finanzhilfe für eine Massnahme an einem Objekt oder für ein Projekt
…für ein Gutachten zu einem Objekt oder zu einem Projekt
…für eine Bewilligung einer Veränderung an einem Objekt unter Bundesschutz.

Anträge werden von externen Stellen (Kantone, Institutionen, Firmen und Private) beim BAK in unterschiedlicher Form eingereicht. Nach Erfassung im System und Prüfung der Anträge löst das BAK entsprechende Massnahmen aus (Verfügung, Auftrag für Gutachten, Bewilligung/Ablehnung usw.). Ein direkter Zugriff der externen Stellen auf die Anwendung ist erst mit Option 1 umzusetzen.

Weiter werden komplexe Kreditgefüge und Rechnungen inkl. entsprechender Ausschöpfungsgrade in der Anwendung verwaltet.

In den Ausschreibungsunterlagen werden die Anforderungen mehrheitlich als "Use-Stories" beschrieben. Dies, um möglichst viel Spielraum für optimale Lösungen auf bestehenden Standardprodukten zu gewährleisten. Da die Ausschreibung somit eher offen gestaltet ist, hat die Bedarfsstelle zwei Fragerunden (somit können Rückfragen auf Antworten formuliert werden) vorgesehen, um sicherzustellen, dass der Beschaffungsgegenstand anhand von Fragen für die Anbieter möglichst genau umrissen werden kann, ohne unnötig einzuschränken.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Abnahme der werkvertraglichen Leistungen erfolgt am Stand- und Lieferort des BIT in Zollikofen.
Dienstleistungserbringung erfolgt an den Standorten des BAK im Raum Bern oder in Räumlichkeiten des Auftragnehmers gemäss Vorgaben des BIT.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
  • 48614000: Datenerfassungssystem
  • 48400000: Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
  • 48445000: Softwarepaket für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM)
  • 48613000: Elektronische Datenverwaltung
  • 48311100: Dokumentenverwaltungssystem
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. Februar 2017 Publikationsdatum
17. Februar 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

27. Februar 2017 Frist für Fragen

Achtung: Es werden 2 Fragerunden durchgeführt.
Eingabefrist 1. Fragerunde: 27.02.2017
Eingabefrist 2. Fragerunde: 13.03.2017

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

29. März 2017 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

5. April 2017 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
1000 Punkte ZK01.1 Standardisierungsgrad User-Stories:
3500 Punkte ZK01.2 Generelle Anforderungen:
500 Punkte ZK01.3 Reduktion wiederkehrende Kosten:
3000 Punkte ZK02 Preise und Kosten:
2000 Punkte ZK03 Lösungspräsentation:

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
Bei einem Angebot mit Subunternehmern sind die Nachweise für alle beteiligten Firmen zu erbringen.

EK 02
Erfahrung
Der Anbieter der Softwarelösung verfügt über genügend Erfahrung mit Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität (Einführen inkl. Konfiguration/Teilprogrammierung einer Applikation zur Bearbeitung von Anträgen/Gesuchen ähnlich jener, welche in dieser Ausschreibung beschrieben sind inkl. Wartung bei der Bundesverwaltung, Grosskonzern oder einer anderen öffentlichrechtlichen Institution von vergleichbarer Grösse) vergleichbar sind.
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzaufträgen, welche frühestens 2012 erfolgreich und vollständig abgeschlossen wurden und über mindestens 3 Jahre gelaufen sind, nach.

EK 03
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK 04
SPOC
Nachweis, dass der Anbieter über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen zuständig ist. Hierzu bitte Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOC sowie des Stellvertreters angeben.

EK 05
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache mündlich und schriftlich (mindestens Niveau C1 gemäss Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren und die Projektergebnisse/Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen können. Zudem muss die Projektleitung bzw. ein Mitglied des Projektteams in französischer Sprache mündlich und schriftlich (mindestens Niveau B1 gemäss Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren und bei Bedarf vor Ort bei der Bedarfsstelle eine korrekte Kommunikation sicherstellen können.
Als Nachweis ist zu beschreiben, wie dieses Kriterium erfüllt wird und wenn die aufgeführten Schlüsselpersonen weder Deutsch noch Französisch als Muttersprache haben, so sind die entsprechenden Zertifikate beizulegen bzw. eindeutig nachzuweisen inwiefern die Sprachniveaus erfüllt werden (z.B. durch Belegen von entsprechender Berufserfahrung im IT-Umfeld im relevanten Sprachraum).

EK 06
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 07
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 1)
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link:
https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK 08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Anbieter, die Änderungen anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK 09
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 6 des Pflichtenhefts vollumfänglich und vorbehaltlos zu akzeptieren.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Für das Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB. Anbieterinnen, die Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Kultur BAK
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 954619 (17033) 306 Ersatzbeschaffung CHOICE