Zuschlag 954367: Publikationen nach Artikel 6 Absatz 2 ÖBG hier eingeben (s. Ziff. 1.1)
Publiziert am: 14. Februar 2017
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern
Der Entwicklungs- und Realisierungsauftrag kann nur an die inova:solutions AG (FIS Debi V10) vergeben werden. Die Wahl eines anderen Anbieters kommt aufgrund der Datenhaltung und der engen Vernetzung mit der Grundapplikation FIS nicht in Frage (Art. 7 Abs. 3 Bst. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen, ÖBV). Der Entscheid über die freihändige Vergabe ist gemäss Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) vor der Auftragserteilung zu publizieren.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
13.02.2017
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Schermenweg 5
3001 Bern
Telefon: +41 31 634 27 17
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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