Ausschreibung 953971: Submission Scanning Provider
Publiziert am: 3. März 2017
Kanton Solothurn, Finanzdepartement, Amt für Informatik und Organisation
Sinn und Zweck dieser Ausschreibung ist die Auswahl eines kompetenten, zuverlässigen und leistungsstarken Scanning Providers, welcher die benötigte Service-Organisation in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bereitstellt und anschliessend die Scanning-Dienstleistungen im Betrieb erbringt. Nach erfolgreicher Einführung stellt der Scanning Provider sowohl den Servicebetrieb als auch den Support über den gesamten Leistungszeitraum sicher und kann allfällige Beratungs- und Erweiterungsleistungen im Auftrag des Auftraggebers erbringen.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Kantonale Verwaltung, Solothurn |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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3. März 2017 | Publikationsdatum | |
3. März 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
24. März 2017 | Frist für Fragen | Über das Forum SIMAP |
2. Mai 2017 | Abgabetermin 16:00 | Die Angebote sind bis zu diesem Zeitpunkt beim Amt für Informatik und Organisation abzugeben (Öffnungszeiten der Loge 07:30-12:00 – 13:00-17:00, Freitag bis 16:00) oder bei der Schweizerischen Post aufzugeben. Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Ausländische Anbieterinnen können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax an die Nummer +41 32 627 22 18 an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicher zu stellen. |
3. Mai 2017 | Offertöffnung | Die Angebote sind bis zu diesem Zeitpunkt beim Amt für Informatik und Organisation abzugeben (Öffnungszeiten der Loge 07:30-12:00 – 13:00-17:00, Freitag bis 16:00) oder bei der Schweizerischen Post aufzugeben. Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Ausländische Anbieterinnen können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax an die Nummer +41 32 627 22 18 an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicher zu stellen. |
1. Januar 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
gemäss Submissionsunterlagen
Preisverhandlungen sind ausgeschlossen. Es sind Netto-Angebote einzureichen. Skonti, Rabatte und allfällige weitere Abzüge müssen im Angebot aufgeführt werden.
Bei Einhaltung der Fristen, Vollständigkeit des Angebots und eingereichten Unterlagen sowie der Erfüllung aller Eignungskriterien erfolgt die Bewertung nach den Zuschlagskriterien.
Die anderen Angebote können von der Beurteilung gemäss § 11 des Gesetzes über öffentliche Beschaffungen Kanton Solothurn (BGS 721.54) ausgeschlossen werden.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/-innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen gleichwertige Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Das Selbstdeklarationsblatt „Selbstdeklaration“ gemäss Anhang 1 zu den Ausschreibungsunterlagen ist rechtsgültig unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot mit der höchsten Punktzahl auf Grund der Bewertung und Gewichtung der Zuschlagskriterien. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der tieferen Angebotssumme den Zuschlag.
Website www.simap.ch und Amtsblatt Kanton Solothurn.
Die Mitteilung über den Zuschlag wird den Anbieterinnen und Anbietern schriftlich eröffnet. Die Bekanntgabe des Zuschlags erfolgt durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn
Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn beim Kantonalen Verwaltungsgericht, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftliche Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; die Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.
Ritterquai 23
4509 Solothurn
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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