Ausschreibung 950473: (17016) 311 Engineering- und Supportleistungen im Netzwerkbereich
Publiziert am: 25. Januar 2017
Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz
MeteoSchweiz sucht vereinzelte Support-Leistungen und Unterstützung für die nachfolgenden Themenbereiche. Diese sind sowohl für die Grundleistungen wie auch für die optionalen Leistungen (Optionen) relevant. Themenbereiche: Konzeptionelle Arbeiten bei Neu- und Weiterentwicklungen (ggf. dessen Realisierung), insbesondere:
o Network Access Control (NAC)
o Partneranbindungen
o IP-Adress Management
o DNS, DHCP, VLAN
o WLAN
o Allfällige Architektur- und Netzwerkweiterentwicklungen
o Netzwerk Zonierungen
o Verkehrsanalyse und Kapazitätsplanung (zB. Netflow)
o IPv6
o QoS
- Support Dienstleistungen im Network Access Control (NAC) [Third-Level-Support]
- Verkehrsanalyse und Kapazitätsplanung bei Bedarf rsp. auf Request
- Routing & VLAN Management
- Review Tätigkeiten im Rahmen vom Problem Management oder Projekten/Vorhaben für Netzwerk-relevante Themen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Zürich Flughafen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
25. Januar 2017 | Publikationsdatum | |
25. Januar 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
10. Februar 2017 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
6. März 2017 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
10. März 2017 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
400 Punkte | Preis |
250 Punkte | Erfahrung SPOC / SPOC Stv. |
50 Punkte | Zusätzliche Sprachkenntnisse SPOC / SPOC Stv. |
300 Punkte | Erfahrungen Anbieter |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK2 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK03 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über mindestens 2 Jahre Erfahrung mit Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 4 Jahren nach.
EK04 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
EK05 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK06 Sprache der Dokumentationen
Der Anbieter bestätigt, das er sämtlich geforderte Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern wird.
EK07 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss des beiliegenden Vertrages, Anhang 6 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf gemäss Beilagen 5, 6, 7 und 8 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK11 Cisco Gold Partner
Der Anbieter ist anerkannter Cisco Gold Partner.
EK12 Cisco Certified Internetwork Expert (CCIE) zertifizierte Mitarbeitende
Der Anbieter verfügt über mindestens zwei CCIE zertifizierte Mitarbeitende mit Festanstellung (mindestens 60% Pensum).
EK13 Cisco Certified Network Professional (CCNP) zertifizierte Mitarbeitende
Der Anbieter verfügt über mindestens die folgende Anzahl von CCNP zertifizierten Mitarbeitenden mit Festanstellung (mindestens 60% Pensum):
2 x CCNP Routing & Switching
1 x CCNP Wireless
1 x CCNP Security
EK14 Cisco Identity Services Engine (ISE) - Erfahrung und Know how
Der Anbieter verfügt über mindestens 2 Mitarbeitende mit Festanstellung (mindestens 60% Pensum) und jeweils mindestens 2-jähriger Erfahrung mit der Cisco ISE-Plattform. Dieselben 2 Mitarbeitenden verfügen zusätzlich über die CCNP Routing & Switching Zertifizierung.
EK15 Support rsp. ServiceDesk mit Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft
Der Anbieter verfügt über eine Support rsp. ServiceDesk Organisation mit einer Bereitschaftszeit von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr (entspricht den üblichen Arbeitszeiten innerhalb der Bundesverwaltungen) und garantierter Reaktionszeit von 2 Stunden. D.h. innerhalb der garantierten Reaktionszeit ist ein qualifizierter Netzwerk Engineer verfügbar und und steht für die Bearbeitung zur Verfügung.
Diese Leistung wird mit einem definierten Kommunikations-Channel gewährleistet und das Reporting beinhaltet im Minimum die Zeitangaben von ein- und ausgehenden Anrufen rsp. der Kontaktaufnahmen.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss des beiliegenden Vertrages, Anhang 6 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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