Ausschreibung 949827: Wartung und Weiterentwicklung/Bezug Lizenzen ServiceNow Mandaten
Publiziert am: 2. Februar 2017
Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO)
siehe Kurzbeschreibung der Lose 1 und 2
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Los 1: Standorte der kantonalen Verwaltung Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
2. Februar 2017 | Publikationsdatum | |
2. Februar 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Als Grundlage für die Angebote dienen ausschliesslich die Ausschreibungsunterlagen und ihre Anhänge sowie die Erläuterungen des Auftraggebers im Forum von simap.ch. Massgeblich ist das schriftlich eingereichte und unterzeichnete Angebot (Art. 18 Abs. 1 ÖBV); die elektronische Eingabe im Web-Evaluationstool, wie in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben, dient lediglich zur einfacheren Auswertung. |
15. März 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
10. Februar 2017 | Frist für Fragen | Allfällige Fragen zur Ausschreibung müssen in deutscher Sprache auf simap.ch bis zum vorgegebenen Termin gestellt werden. Später eingereichte Fragen werden nicht mehr beantwortet. Für jede Frage ist ein separater Eintrag zu erfassen. Direkte Kontakte zwischen dem Anbieter und den zuständigen Personen beim Auftraggeber sind nicht zulässig. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind, was voraussichtlich am 17.02.2017 erfolgt. |
15. März 2017 | Abgabetermin 23:59 | Spezifische Fristen und Formvorschriften: Das vollständige Angebot muss in Papierform (einfach, inkl. vollständige elektronische Version) bis spätestens am Mittwoch, 15.03.2017 bis 23:59 der Schweizerischen Post übergeben oder bis spätestens am Mittwoch, 15.03.2017 bis 15:30 Uhr verschlossen an der oben genannten Adresse eingegangen sein. |
27. März 2017 | Offertöffnung | Spezifische Fristen und Formvorschriften: Das vollständige Angebot muss in Papierform (einfach, inkl. vollständige elektronische Version) bis spätestens am Mittwoch, 15.03.2017 bis 23:59 der Schweizerischen Post übergeben oder bis spätestens am Mittwoch, 15.03.2017 bis 15:30 Uhr verschlossen an der oben genannten Adresse eingegangen sein. |
17. Juni 2017 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2020 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Es besteht keine Verpflichtung von Seiten des Auftraggebers gegenüber dem Rahmenvertragspartner, dass Leistungen abgerufen und Kostendächer ausgeschöpft werden. Zudem können sich Volumen pro Jahr innerhalb der Vertragsdauer verändern/unterscheiden.
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Die Neu-Lizenzierung muss nahtlos an den aktuellen Vertrag per 17.06.2017 gültig sein. Es besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers gegenüber dem Vertragspartner dass neben der Basis-Konfiguration die unter Optionen aufgeführten zusätzlichen Lizenzen, die zusätzlichen Instanzen und weitere zusätzlichen Applikationen abgerufen werden.
- Projektdauer von 17.06.2017 bis 31.12.2020
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 24 Monaten (maximales Ende 2024)
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweiz. Informatikkonferenz (SIK), Ausgabe 2015
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kantons Bern über die Informationssicherheit und den Datenschutz (ISDS) bei der Erbringung von Informatikdienstleistungen V3.0 (AGB ISDS) vom 24.03.2015
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters werden nicht akzeptiert.
Es werden keine Verhandlungen geführt.
Es gelten die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB), das kantonale Gesetz (ÖBG) und die kantonale Verordnung (ÖBV) über das öffentliche Beschaffungswesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Folgeaufträge, die sich auf den vorliegenden Auftrag beziehen, im freihändigen Verfahren an den Zuschlagsempfänger zu vergeben (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV).
Wenn der Auftrag nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss ausgeführt wird, behält sich der Auftraggeber weiter vor, den Zuschlag zu widerrufen und ohne neue Ausschreibung dem Anbieter mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben.
Das Beschaffungsverfahren und der Zuschlag erfolgen unter dem Vorbehalt der Erteilung der Ausgabenbewilligung durch die dafür zuständige Behörde.
Für die Nachforderung allfällig vergessener einzelner Nachweise oder Unterschriften beabsichtigt die Vergabestelle per E-Mail eine Nachfrist von einem Arbeitstag anzusetzen. Vorbehalten bleibt der Ausschluss von Angeboten, in denen mehrere Nachweise, Unterschriften oder andere zwingende Inhalte fehlen.
Anbieter mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Das KAIO behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und stattdessen die Verfügung auf simap.ch zu publizieren (Art. 15 Abs. 7 VRPG, BSG 155.21).
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Wildhainweg 9
3012 Bern
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✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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