Ausschreibung 949757: RIS & PACS 2017
Publiziert am: 27. Januar 2017
Spital Lachen AG
Nachfolgelösung für die bestehenden Systeme RIS und PACS: Gewährung von Lizenzen, Erbringung von
Dienstleistungen und Verkauf von Hardware und Periperiegeräten samt Ablösungsplanung, Datenmigration der
bestehenden Systeme und Einführungsdienstleistungen. Gesamtprojektverantwortung. Wartung der Hardware, Pflege der Software und Betrieb des Gesamtsystems während acht Jahren.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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27. Januar 2017 | Publikationsdatum | |
27. Januar 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Bezug der Unterlagen nur über simap |
24. Februar 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
10. Februar 2017 | Frist für Fragen | Nur schriftliche Fragen über E-Mail |
8. März 2017 | Abgabetermin 12:00 | Eingang bei der Vergabestelle, nicht Datum des Poststempels. |
8. März 2017 | Offertöffnung | Eingang bei der Vergabestelle, nicht Datum des Poststempels. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es gelten die AGB SIK, die AGB der Anbieter werden wegbedungen
Es werden keine Verhandlungen geführt.
Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001(IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130).
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten.
Amtsblatt
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. (Art. 15 IVöB).
Oberdorfstrasse 41
8853 Lachen
Telefon: +41 55 451 31 11
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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